Aachen : Versetzungen bei der Arbeitsagentur ungültig
Aachen Schlappe für die Agentur für Arbeit: Das Arbeitsgericht Aachen hat einer Mitarbeiterin, die gegen ihre Versetzung von Aachen nach Köln geklagt hatte, Recht gegeben (Az.: 9 Ca 3023/11).
Hintergrund für die Versetzung war wiederum ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, wonach zahlreiche befristete Arbeitsverträge bei der Arbeitsagentur in unbefristete umgewandelt werden mussten.
Um den dabei entstehenden Personalüberhang auszugleichen, hatte die Agentur von dem Urteil betroffene Mitarbeiter in andere Dienststellen versetzt. Dagegen hatte die Frau geklagt. Das Arbeitsgericht nennt die Versetzung eine „unzulässige Maßregelung” und unwirksam.