Steuerratgeber: Fahrtkosten Behinderter
Kraftfahrzeugkosten bei behinderten Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben dem Pauschbetrag für Behinderte nur in bestimmter Höhe als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Zu beachten ist, dass die zumutbare Belastung von den geltend gemachten Aufwendungen abzuziehen ist. Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte und dem Familienstand.