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Essen: Steinkohle-Ausstieg: die Eckpunkte

Essen : Steinkohle-Ausstieg: die Eckpunkte

Beim Kohle-Gipfel in Berlin haben sich Bundesregierung, die Steinkohleländer NRW und Saarland, die Gewerkschaft IG BCE und der RAG-Konzern am Mittwoch auf einen Kompromiss zum Ausstieg aus der Steinkohlenförderung geeinigt. Im folgenden dokumentiert dpa die wichtigsten Vereinbarungen:

„1. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und das Saarland haben sich darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Das Land NRW beteiligt sich an den Absatzhilfen (für laufende Produktion) nach dem Jahr 2014 nicht mehr.” In einer Revisionsklausel wird bestimmt, dass diese Vereinbarung zum Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau im Jahr 2012 vom Deutschen Bundestag überprüft wird. „Falls der Deutsche Bundestag im Jahre 2012 diese Vereinbarung zur Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle revidiert, wird die Beteiligung der Revierländer an den Kohlebeihilfen auf ihren Anteil bei einem Auslaufen Ende 2014 begrenzt (auf Basis der für ein Auslaufen in 2018 vorliegenden Modellrechnung).”

„2. Das Auslaufen der subventionierten Steinkohlenförderung gemäß der Verständigung in Ziffer 1 wird sozialverträglich ausgestaltet. Alle Beteiligten wirken daran mit, dass es bis zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.”

„3. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland werden die oben genannte Auslauffinanzierung nur unter der Bedingung sicherstellen, dass alle dezeitigen RAG-Gesellschafter ihre mittelbare und unmittelbare Beteiligung an der RAG AG - ohne die Parteien dieser Eckpunktevereinbarung belastende Bedingungen - zu jeweils 1 Euro abgeben.”

In Punkt 4 wird bestimmt, dass die RAG-Anteile an eine zu gründende Stiftung übertragen werden. Stiftungszweck sei im wesentlichen die Abwicklung des Steinkohlenbergbaus der RAG. In dem Papier verpflichtet sich die Bundesregierung zudem, einen Gesetzentwurf zur Steinkohlenfinanzierung vorzulegen.
„Darin werden die ab 2009 bis zur Beendigung des Steinkohlenbergbaus jährlich vom Bund zuzusagende Beihilfen festgelegt. Auf dieser Basis soll RAG AG in 2007 einen Zuwendungsbescheid über die ab 2009 bis einschließlich 2012 zu gewährenden Absatz- und Stilllegungsbeihilfen erhalten.”

Auf Basis dieses Bescheids soll die geförderte Jahresmenge an Steinkohle im Jahr 2012 auf 12 Millionen Tonnen gesenkt werden. In der ursprünglich mit der früheren rot-grünen Bundesregierung getroffenen Kohle-Vereinbarung waren noch 16 Millionen Tonnen im Jahr 2012 festgelegt worden. Endgültig festgelegt auf einen Börsengang der RAG haben sich die Beteiligten noch nicht:

„Über die Auflösung des Haftungsverbundes zwischen dem „schwarzen” und „weißen” Bereich, die Festlegung der Einzelheiten der Verwertung, vorrangig eines Börsengangs der RAG Beteiligungs-AG und die Frage einer Mindestbeteiligung der Stiftung am Beteiligungsvermögen der RAG AG wird entschieden, wenn das Ergebnis des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bewertung des RAG- Beteiligungsbereichs und zu den Verwertungsoptionen vorliegt.”