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Ausstattung, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale: Es gibt viel zu beachten

Achtung bei der Steuererklärung : Im Homeoffice warten zahlreiche Steuerfallen

Noch immer arbeiten viele Angestellte von Zu Hause. Das hat Folgen für die Steuererklärung, nicht nur bei der Pendlerpauschale.

Dass die Corona-Krise das Berufsleben revolutioniert, zeigt sich bei vielen Unternehmen, auch beim Düsseldorfer Versorger Uniper. 2400 von 2500 Mitarbeitern der Zentrale werden ihre Aufgaben mindestens bis zum 1. September von daheim erledigen, auch nach der Corona-Krise wird der Homeoffice-Anteil deutlich höher liegen als bisher, erklärt ein Sprecher.

Damit liegt Uniper im Trend. Der Allianz-Konzern erklärte, er gehe davon aus, dass die Arbeitszeit künftig zu rund 40 Prozent im Büro zu Hause erledigt wird. „Wir werden nach der Corona-Pandemie nicht zur alten Arbeitsweise zurückkehren“, sagt auch ein Bayer-Sprecher. Der neue Trend hat auch Auswirkungen auf Steuerfragen.

Arbeitszimmer: Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Kosten eines Heimbüros komplett von der Steuer abgesetzt werden können, wenn dieses der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Das ist eine Situation, wie sie nur Selbstständige und sehr wenige Angestellte haben. 1250 Euro im Jahr können von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, aber unverzichtbar, weil es keinen anderen Büroraum gibt. Von dieser Regel sollen laut NRW-Finanzministerium alle Beschäftigten profitieren, die wegen Corona im Arbeitszimmer tätig sein müssen.

Der Höchstbetrag von 1250 Euro werde auch akzeptiert, wenn nur wenige Monate abseits der Firma gearbeitet wurde, aber es müsse ein eigenständiges Zimmer vorhanden sein.

Gerechtigkeitsdebatte: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert nun, dass auch Bürger die Ausgaben für einen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen können, die kein abgeschlossenes Arbeitszimmer haben. BdSt-Präsident Reiner Holznagel verlangt eine Pauschale von monatlich 100 Euro unabhängig von Nachweisen. „Auch diejenigen, die nur eine provisorisch eingerichtete Arbeitsecke haben oder am Küchentisch tätig werden und ihre Firma so am Laufen halten, sollten eine steuerliche Anerkennung bekommen“, sagt Holznagel unserer Redaktion.

Auch der langjährige Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, plädiert für eine großzügige Lösung. „Menschen mit genügend Geld können sich eine große Wohnung und ein eigenes Arbeitszimmer leisten und profitieren dann auch noch steuerlich“, sagt er. Als Ausgleich für andere sollte es Pauschalbeträge geben.

Ausstattung: Die meisten Unternehmen bezahlen Beschäftigen im Homeoffice die Ausstattung wie Laptop, Smartphone und manchmal auch Zweit-Monitore oder Drucker. Wer selbst investiert, kann Geräte mit einem Preis von bis zu 952 Euro direkt von der Steuer absetzen. Julia Jirmann vom Steuerzahlerbund rät, sich auch Büroausgaben wie Papier von der Firma bezahlen zu lassen. „Wenn ich Utensilien vom Arbeitgeber erstattet bekomme, sind 100 Prozent der Kosten gedeckt. Wenn ich solche Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetze, liegt die Erstattung nur in Höhe meines Grenzsteuersatzes“, so Jirmann.

Telefon: 20 Prozent der Ausgaben für Telekommunikation, maximal 20 Euro im Monat, können steuerlich geltend werden.

Fahrtkosten: Mitarbeiter, die dem Arbeitsplatz im Unternehmen lange wegen Homeoffice oder Kurzarbeit fernbleiben, müssen weniger Tage bei der Berechnung der Entfernungspauschale angeben. Diese Angabe müsse der Wahrheit entsprechen, betont das NRW-Finanzministerium. Der Steuerberater Berthold Luyten aus Nettetal warnt davor, zu tricksen: „Die Finanzämter erkundigen sich bei Betriebsprüfungen auch nach den Vereinbarungen zur Arbeitszeit. Das wird intern weitergereicht.“ Steuerpflichtige, die angeben, sie würden fast jeden Tag ins Büro fahren, jedoch einen dauerhaften Homeoffice-Arbeitsplatz haben, könnten sich des Steuerbetruges schuldig machen.