Berlin: Winterkälte im Frühling: Vermieter darf Heizung nicht abstellen

Berlin : Winterkälte im Frühling: Vermieter darf Heizung nicht abstellen

Auch wenn es schon Mai ist: Ist es draußen kalt, darf der Vermieter die Heizung nicht abstellen. In Wohnräumen sollte tagsüber eine Temperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können, erklärt der Berliner Mieterverein. Selbst wenn im Sommer das Thermometer drei Tage lang nicht über zwölf Grad Celsius klettert, muss die Heizung eingeschaltet werden.

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Verweigert der Vermieter das, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel umgehend schriftlich mitteilen. Zudem kann eine Mietminderung angekündigt werden. Zwischen 5 und 20 Prozent auf die zu kalten Tage bezogen können je nach Unterschreitung der Mindesttemperatur angemessen sein.

(dpa)