Köln: Stürze auf Weihnachtsfeiern sind nicht immer unfallversichert

Köln : Stürze auf Weihnachtsfeiern sind nicht immer unfallversichert

Verletzen sich Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht in jedem Fall. Der Schutz besteht nur, wenn es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt, zu der zum Beispiel die Firmenleitung eingeladen hat.

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Das teilt die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit. Der Hin- und Rückweg zur Feier ist versichert, wenn Mitarbeiter den direkten Weg nehmen. Wer auf dem Rückweg zum Beispiel noch für einen Absacker in einer Kneipe einkehrt, verliert den Schutz.

(dpa)