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Aachen/Eschweiler: Geldstrafe wegen Unsportlichkeiten: Teurer Aufstieg für die Eschweiler SG

Aachen/Eschweiler : Geldstrafe wegen Unsportlichkeiten: Teurer Aufstieg für die Eschweiler SG

Die Vereinsvertreter und beschuldigten Spieler der Eschweiler SG (ESG) waren gut beraten, vor der Spruchkammer des Fußballkreises Aachen unter Vorsitz von Peter Büttgen so aufzutreten, wie sie es taten: geständig und einsichtig.

Zu viel stand auf dem Spiel, zu viel war passiert an jenem 21. Juni im Relegationsspiel der Fußball-Kreisliga C zwischen Concordia Merkstein und der ESG. Die Eschweiler entschieden die Partie mit 11:10 nach Elfmeterschießen für sich und stiegen in die Kreisliga B auf. Dabei bleibt es.

Günter Ortmanns, der stellvertretende Kammervorsitzende, sagte nach der Verhandlung: „Wir hätten das Spiel auch mit 2:0 für Merkstein werten können. Da die Partie aber ordnungsgemäß zu Ende geführt wurde und Merkstein keinen Protest eingelegt hat, konnten wir es bei Geldstrafen und Sperren belassen.“ Das war sicher auch eine Folge des Auftretens von ESG-Geschäftsführer Michael T., der die Vorkommnisse bestätigte und sie offen bedauerte.

Dennoch fiel die Strafe, die die Kammer verhängte, drastisch aus: Der Verein wurde inklusive Verhandlungs- und Schiedsrichterkosten (260 Euro) zu insgesamt 890 Euro Strafe verurteilt. Hinzu kommen fünfmal 30 Euro, da die ersten fünf Saisonspiele unter Verbandsaufsicht stehen — summa summarum 1040 Euro. Büttgen sagte nach der Urteilsverkündung: „Ich habe selten eine so umfangreiche Anklageschrift gesehen. Vor allem das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe des Platzes ist hochgefährlich.“

Das Urteil im Überblick

200 Euro „wegen Zündens von Pyrotechnik nach Spielende“ muss ESG-Ersatztorhüter Pascal A. unter Mithaftung des Vereins zahlen.

100 Euro muss die ESG berappen wegen „Zuschauerausschreitungen sowie Handgreiflichkeiten und Beleidigungen gegenüber Ordnern des Veranstalters“ Eintracht Verlautenheide.

100 Euro verhängte die Kammer gegen ESG-Co-Trainer Dimirios K. „wegen Beleidigung des Schiedsrichters und mehrfachen unerlaubten Betretens des Innenraums, nachdem er zuvor daraus verwiesen worden war“.

100 Euro unter Mithaftung des Vereins soll ein ESG-Mitglied zahlen, das sich vor und zu Beginn des Spiels zunächst mit Ordnerweste bekleidet, später dann „grob unsportlich“ verhalten hatte (u. a. durch lautstarkes Reklamieren). Die Ordnerweste trug der ESGler zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.

100 Euro wegen „Nichtgestellung der vorgesehenen Platzordner“. Die ESG hatte nur einen, „sehr passiven“ Ordner statt der vorgesehen drei zum Spiel eingesetzt.

30 Euro unter Mithaftung des Vereins soll Spieler Alex W. „wegen Nichterscheinens“ zur Verhandlung zahlen. Er wurde zudem für sechs Wochen wegen „grober Beleidigung des Schiedsrichterassistenten“ gesperrt.

ESG-Spieler Arian T. erhielt eine dreimonatige Sperre „wegen Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler“. Er hatte von Schiedsrichter Peter W. in der letzten Minute der Verlängerung die Rote Karte erhalten. Der Verein kann gegen das Urteil in die Berufung gehen.

(wp)