Karlsruhe : Feuerwerkskörper im Stadion: BGH klärt Haftung von Böllerwerfern
Karlsruhe Der 1. FC Köln will von einem Fan 30.000 Euro Schadenersatz für einen Böllerwurf. Sieben Zuschauer wurden verletzt, der Verein musste zahlen. Jetzt verhandelt der Bundesgerichtshof über den Fall.
Wegen Fehlverhaltens ihrer Fans zahlen Fußballvereine immer wieder hohe Geldstrafen - der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag, ob sie die Täter dafür haftbar machen können. Geklagt hat der 1. FC Köln. Der Verein musste 50.000 Euro Strafe zahlen und weitere 30.000 Euro in Anti-Gewalt-Projekte stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller detonierte auf dem Unterrang und verletzte sieben Zuschauer.
Der Verein will von dem Werfer 30.000 Euro Schadenersatz. Vor dem Landgericht Köln hatte er zunächst Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte in der Berufung hingegen entschieden, es fehle an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Ein Urteil ist am Donnerstag oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.