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Der Fall Anthony Modeste ist kurios, ein Dokument fehlt in Köln noch

Was passiert mit Modeste : Es fehlt nur ein wichtiges Dokument

Grundsätzlich ist es heutzutage nicht mehr allzu kompliziert, einen Fußballspieler von einem Verein zum anderen zu transferieren, obwohl das im Fall von Anthony Modestes Wechsel zum 1. FC Köln derzeit anders scheint. Vorbei sind jedenfalls die Zeiten, in denen es kurz vor Ende der Transferfrist zu dramatischen Szenen am Faxgerät kam.

Zum Beispiel im Winter 2011, als sich der Hamburger SV und der FC am Nachmittag des 31. Januar über einen Wechsel des Angreifers Eric-Maxim Choupo-Moting nach Köln einigten, das Fax mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag jedoch zwischen Hamburg und Köln stecken blieb. Die Zeit der Faxe ist seit dem Sommer 2015 vorüber. Die deutschen Profivereine arbeiten mit dem Transfer-Online-Registrierungssystem der Deutschen Fußball Liga (DFL). Sämtliche Registrierungen, Anträge auf Spielberechtigungen sowie Transfers finden darüber statt. Im Fall Modeste hat der FC das am Dienstag getan.

Das Problem mit der Freigabe

Indem ein Verein die Unterlagen ins System der DFL lädt, beantragt er automatisch eine Spielgenehmigung für den unter Vertrag genommenen Spieler. Allerdings fehlt den Kölnern bislang ein entscheidendes Dokument, um Modeste aus dem Zuständigkeitsbereich des chinesischen in den des deutschen Verbandes zu überführen: der Internationale Freigabeschein. Dessen Ausstellung obliegt dem abgebenden chinesischen Verband, nicht etwa dem Verein Tianjin. Modeste betrachtet sich als vertragslos, seit er im vergangenen Sommer wegen ausstehender Prämien aus seinem Spielervertrag von rund 290 000 Dollar gekündigt hatte.

Außerdem sei ein zweiter Vertrag nicht erfüllt worden: Darin veräußerte Modeste Persönlichkeitsrechte. Dessen Volumen: 15 Millionen Dollar. Allerdings bestritten die Chinesen offenbar die Rechtmäßigkeit dieses Vertrags, und der Weltverband Fifa folgte dieser Ansicht: Weil Tianjin zwar einerseits Prämien einbehalten, dem Spieler aber andererseits rund 800 000 Dollar netto monatlich Gehalt gezahlt hatte, sei eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Daher verneinte die Fifa einen triftigen Kündigungsgrund des Spielers.

Der neue Optimismus der Kölner, Modestes Spielgenehmigung zeitnah zu erhalten, scheint im 15-Millionen-Euro-Vertrag zu liegen. Sollte dieser nun doch wirksam oder von chinesischer Seite in der Absicht geschlossen worden sein, ihn nie zu erfüllen, müsste die Fifa die Kündigung neu bewerten. Das wäre dann jedoch vor allem ein Thema zwischen Modeste und seinem Ex-Klub. Allerdings scheint der chinesische Verband Loyalität zu seinem Verein zu empfinden und zögert, den Freigabeschein auszustellen.

Ewig wird sich das jedoch nicht mehr hinziehen können: Innerhalb von sieben Tagen ist die Freigabe zu erteilen, ansonsten muss der Verband ablehnen – und sein Nein begründen. Einen solchen Grund gibt es aus Sicht der Kölner jedoch nicht. Sollten sich die Chinesen gar nicht rühren, würde die DFL am 15. Tag nach Antragsstellung eine provisorische Spielerlaubnis für Modeste erteilen. Das wäre am 13. Februar, zwei Tage vor dem Spiel des FC in Paderborn. Eine provisorische Berechtigung würde ein Jahr nach ihrer Beantragung endgültig und könnte bis dahin nur aufgehoben werden, sollte der abgebende Verband Gründe dafür vorbringen können, warum er zuvor nicht reagiert hat.

Der Freigabeschein kann nach dem Ende der Transferfrist vorgelegt werden, sofern die restlichen Dokumente rechtzeitig hochgeladen wurden. Das haben die Kölner erledigt, und die DFL hat nun ein Auge darauf, ob die Freigabe aus China eintrifft. Dann ginge alles ganz schnell. Die DFL könnte Modeste im Transfer-System innerhalb von Momenten auf spielberechtigt stellen. Ein Fax jedenfalls müsste niemand mehr schicken.