Augsburg: Schadenersatz für Brille nach Unfall nur mit Abzug

Augsburg : Schadenersatz für Brille nach Unfall nur mit Abzug

Bei einem Verkehrsunfall haftet der Verursacher nicht nur für die Schäden am Auto des anderen Fahrers. Die Versicherung muss auch die zu Bruch gegangene Brille des Geschädigten erstatten - allerdings nicht ihren Neuwert.

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Das entschied das Landgericht Augsburg in einem Fall, über den der ADAC berichtet. Die Richter begründeten den Abschlag so: Weil es keinen Gebrauchtmarkt für Brillen in einer bestimmten Sehstärke gebe, sei zwar zunächst vom Neuwert auszugehen. Ein „Mode- und Komfortelement” wie eine Brille nutze sich aber selbst bei vorsichtigster Nutzung langsam ab und werde auch ohne Unfall irgendwann ersetzt. In dem Fall erhielt der Brillenträger 320 Euro Schadenersatz - der Neupreis betrug 425 Euro.

(dpa)