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Berlin: Mit fremden Kindern reisen: Rechtzeitig um eine Vollmacht kümmern

Berlin : Mit fremden Kindern reisen: Rechtzeitig um eine Vollmacht kümmern

Wer mit einem fremden Kind verreist, sollte sich rechtzeitig um eine Vollmacht von dessen Eltern kümmern. Das rät Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht.

Ein solches Dokument ist vor allem dann notwendig, wenn Landesgrenzen außerhalb der EU passiert werden. „Darin sollte angegeben sein, dass der Betreuer alle wichtigen Entscheidungen stellvertretend für die Eltern treffen darf”, sagt Becker. Eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils sollte der Vollmacht beigelegt werden, damit die Grenzbeamten die Unterschriften vergleichen können. Wichtig ist auch die Angabe, innerhalb welchen Zeitraumes die Reise vorgesehen ist.

Wer in weiter entfernte Länder reist, sollte sich vor der Reise zusätzlich in den hiesigen Botschaften der Staaten über die Einreisebestimmungen für Kinder informieren. Dort kann die Vollmacht auch in die entsprechende Landessprache übersetzt werden. Das ist besonders für Staaten empfehlenswert, in denen sich das Rechtssystem vom europäischen unterscheidet.

(dpa)