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Kiel: Bei Mängeln am Reisebus ist eine Preisminderung möglich

Kiel : Bei Mängeln am Reisebus ist eine Preisminderung möglich

Klimaanlage, WLAN, Toiletten: Wenn vertraglich zugesicherte Leistungen bei einer Pauschalreise mit dem Bus nicht erbracht werden, kann der Urlauber den Reisepreis mindern. Darauf macht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam.

Es kann zwar sein, dass Unternehmen in den Beförderungsbedingungen die Haftung für ein Funktionieren von Klimaanlage, Bordtoilette oder Internet ausschließen. Das sei aber nicht zulässig, wenn die Leistung ein Bestandteil des Reisevertrags ist, so die Verbraucherschützer.

Wichtig ist, dass der Urlauber Abweichungen von der zugesicherten Ausstattung beweisen kann. Er sollte Fotos machen, sich Zeugen suchen und unverzüglich den Reiseleiter informieren. Dieser sollte die Mängelanzeige schriftlich bestätigen, und sei es nur mit dem Vermerk „Zur Kenntnis genommen”. Wenn kein Reiseleiter vor Ort ist, rufen Urlauber am besten den Veranstalter in Deutschland an - ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen, rät die Verbraucherzentrale.

Zurück zu Hause muss der Urlauber innerhalb eines Monats einen Teil des bereits bezahlten Reisepreises vom Reiseveranstalter einfordern, und zwar schriftlich und nachweisbar etwa per Einschreiben. Wie hoch die Preisminderung bei welchem Mangel ungefähr ausfallen kann, lässt sich zum Beispiel der Kemptener Reisemängeltabelle oder der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln entnehmen.

(dpa)