Saarbrücken : Mieter können Schimmel selbst verursachen
Saarbrücken Schimmel in Mietwohnungen ist ein Mangel. Allerdings rechtfertigt ein solcher Mangel nicht immer eine Mietminderung. Sind die Mieter selbst dafür verantwortlich, dass der Schimmel entsteht, können sie ihren Vermieter dafür nicht verantwortlich machen.
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Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 10 T 71/16), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum” berichtet.