Saarbrücken : Berufsunfähigkeit kein Fall für die Restschuldversicherung
Saarbrücken Wer eine Restschuldversicherung für ein Darlehen abschließt, bekommt keine Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Sieht eine Restschuldversicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit vor, dass bei Berufsunfähigkeit keine Leistungen fließen, so ist das keine Ausschlussklausel, die gerichtlich überprüft werden kann, sondern nur eine Beschreibung des Vertragsgegenstandes.
Damit muss die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit nicht einspringen.