Vorsorge : Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Zahnarztkosten
Berlin Den Deutschen sagt man nach, chronisch überversichert zu sein - gegen nahezu jeden denkbaren Schadensfall kann man sich heutzutage absichern. Nicht jede Versicherung, die es auf dem Markt gibt, ist jedoch auch unbedingt sinnvoll.
Haftpflicht- und Krankenversicherungen sind unabdingbar - bei der Zahnzusatzversicherung jedoch scheiden sich die Geister. Wir erklären, was genau von einer solchen Versicherung zu erwarten ist, damit Sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Was übernimmt die Zusatzversicherung?
Nicht alle Behandlungen, die beim Zahnarzt möglicherweise auf Sie zukommen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Zusatzversicherungen haben den Zweck, die Kosten für solche Behandlungen abzufedern. Welche Leistung bis zu welchem Anteil übernommen werden, variiert je nach Versicherungsanbieter.
Außerdem haben die einzelnen Versicherer noch einmal verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen. Vor Abschluss der Versicherung sollte daher bereits klar sein, auf welche Leistungen Sie ein besonderes Augenmerk legen.
Bereiche, in denen Zusatzversicherungen greifen, sind Zahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate), Wurzelbehandlungen, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigungen) und Kieferorthopädie. Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für solche Behandlungen mit einem Festkostenzuschuss. Dieser beträgt 60 Prozent - bei gewissenhaft geführten Bonusheft en kann er auf 70 oder 75 Prozent erhöht werden. Den Restbetrag zahlt der Patient selbst. Eine ausführlichere Übersicht über Festzuschüsse und Eigenanteil finden Sie hier.
Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten der Behandlung, die über die Regelversicherungsleistungen hinausgehen und sichern einen weiteren Teil der verbliebenen Kosten ab. Teurere Komforttarife leisten zusätzliche Absicherung bei Behandlungen außerhalb der Regel. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen hochwertigeren und langlebigeren Zahnersatz wünschen, als er in der Regelversorgung enthalten wäre.
Der Einsatz von Implantaten ist eine reine Privatleistung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt allein für die Kosten auf, die dadurch nicht mehr notwendig sind: Das sind beispielsweise Zahlungen für den Einsatz einer Brücke oder eine Wurzelbehandlung, die durch das Implantat nicht durchgeführt werden muss. Ohne Zahnzusatzversicherung kann sich der Eigenanteil - selbst mit gewissenhaft geführtem Bonusheft - schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Eine Zahnzusatzversicherung schließt man idealerweise bereits dann ab, wenn alle Zähne noch intakt sind. Stehen bereits Behandlungen an, sind diese meist im Versicherungsschutz nicht enthalten. In vielen Versicherungen sind die Leistungen außerdem durch eine Wartezeit eingeschränkt. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren bereits Versicherungsschutz gilt, die Leistungen jedoch noch nicht erstattet werden.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, einer vertraglich geregelten Zahnstaffel. Dabei werden die Höchstleistungen in den ersten Jahren - meist sind es drei bis fünf - auf einen festgelegten Betrag begrenzt. Besitzen Sie vor Abschluss der Versicherung bereits Brücken, Implantate und Kronen, ist deren Versorgung in der Regel mitversichert. Es ist jedoch wichtig, sie bei Abschluss des Vertrages ehrlich anzugeben, da dies oft dazu führt, dass die monatlichen Versicherungsbeiträge etwas teurer werden.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind außerdem rein kosmetische Maßnahmen wie beispielsweise ein Bleaching, das aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Für Kinder werden in der Regel keine teuren zahnmedizinischen Behandlungen fällig? Falsch gedacht: Jedes zweite Kind in Deutschland trägt aufgrund von Zahnfehlstellungen eine Zahnspange. Ist die Fehlstellung sehr ausgeprägt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Bei leichteren Fällen müssen Sie die Kosten für Ihr Kind, sofern Sie nicht abgesichert sind, vollständig selbst tragen. Aus diesem Grund kann sich die Zusatzversicherung auch für Kinder lohnen.
Auch hier gilt jedoch: Besteht bereits ein akuter Behandlungsbedarf, sind die schon angeratenen Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher ab einem Alter von etwa drei Jahren sinnvoll. Zu diesem Zeitpunkt besitzen die meisten Kinder ein vollständig ausgeprägtes Milchzahngebiss, kieferorthopädische Behandlungen stehen jedoch meist erst im Grundschulalter an.
Eine Versicherung für Kinder sollte außerdem zusätzlich für regelmäßige Prophylaxe und Zahnbehandlungen aufkommen. Zahnersatz und Prothesen sind in diesem Alter in der Regel noch kein Thema. Zahnmedizinische Eingriffe verändern sich mit dem Alter und kieferorthopädische Leistungen sind im Erwachsenen-Tarif oft deutlich teurer. Daher sollte der Vertrag spätestens mit 21 Jahren noch einmal überprüft und die Police gegebenenfalls angepasst werden.