1. Leben
  2. Gesundheit

Hamburg: Wann ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Kasse möglich?

Hamburg : Wann ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Kasse möglich?

Die private Krankenversicherung gilt nicht zu Unrecht vor allem für jüngere Menschen als eine sehr günstige Alternative zur gesetzlichen Kasse. Sie ist nicht nur günstiger, sondern bietet auch noch bessere Leistungen.

In der privaten Kasse kann man sich sein Leistungsportfolio nämlich selbst zusammenstellen und somit eine bessere Versorgung erreichen. Trotz dieser Vorteile müssen trotzdem viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, weil an den Wechsel gewisse Bedingungen geknüpft sind, die man erfüllen muss.

Darüber hinaus kann es im Alter durchaus passieren, dass die Prämien für die eigene private Krankenversicherung stark ansteigen und man dann höhere Kosten tragen muss, als in der gesetzlichen Kasse. Eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Kasse ist nur selten möglich.

Die Rückkehr ist Selbständigen und auch Freiberuflern, die ihr Leben lang in der privaten Krankenversicherung versichert waren, grundsätzlich verwehrt, damit diese nicht in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen in der privaten Kasse profitieren und später aus Kostengründen wieder zurückkommen und der gesetzlichen Kasse neue Mindereinnahmen bringen.

Die einzigen Ausnahmen bestehen darin, dass die Selbständigkeit aufgegeben wird und man entweder zu seinem Ehegatten in die Familienversicherung wechselt, oder aber ein Angestelltenverhältnis beginnt, bei dem das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Als Angestellter kann man jedoch wieder wechseln, wenn das eigene Einkommen gesunken ist und bereits ein Jahr lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Diese Möglichkeit steht einem Versicherten jedoch nur offen, wenn er sich in früheren Jahren nicht bereits von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, weil das Einkommen schon mal unterhalb dieser Grenze lag. Hat man diesen Schritt nämlich einmal vollzogen, gibt es keine Option mehr, in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.

Wer zum Zeitpunkt des Einkommensrückgang bereits 55 Jahre oder älter ist, muss ebenfalls in der privaten Krankenversicherung verbleiben.

Die Arbeitslosigkeit wird vom Gesetzgeber als Ausnahmesituation beschrieben, in der jeder zurück in die gesetzliche Kasse wechseln kann. Im Allgemeinen setzt sofort die Versicherungspflicht wieder ein und man wird fast immer automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wer sich also vorher von der Versicherungspflicht befreit hat oder schon 55 Jahre alt ist, kann trotzdem wieder wechseln. Möchte man dagegen als Arbeitsloser in der privaten Krankenversicherung verbleiben, ist dies nur möglich, wenn man schon viele Versicherungsjahre dort hinter sich hat und ansonsten seine hart aufgebauten Altersrückstellungen verlieren würde.

Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird und deshalb in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, hat später in der Rentenzeit die Möglichkeit, diese Versicherung freiwillig weiter zu führen.

Auch wenn der Basistarif großer Kritik ausgesetzt ist, so kann er älteren Versicherten in der privaten Kasse durchaus helfen, die ansonsten eine Krankenversicherung mit überhöhten Prämien bezahlen müssten. Der Basistarif lehnt sich zwar von den Leistungen her nur noch am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung an, darf jedoch auch vom Beitrag jedoch her maximal so viel kosten wie der Höchstsatz der gesetzlichen Kasse.

Darüber hinaus gibt es auch keine Risikozuschläge aufgrund von Krankheiten, die im Alter besonders häufig sind und die jeweilige Versicherung darf keinen Versicherten ablehnen. Der Basistarif ist damit eine gute Alternative für Versicherte über 55 Jahren, die eigentlich gerne in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, es aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen jedoch nicht mehr dürfen.