Kassel : Versicherungsschutz bei Organspenden
Kassel Das Bundessozialgericht hat den gesetzlichen Unfallschutz von Organspendern gestärkt. Die gesetzliche Unfallversicherung steht auch ein, wenn bei einem besonderen Einsatz für das Interesse der Allgemeinheit ein Unfall passiert.
Dazu gehören auch Blutspenden oder Organspenden. Erleiden die Spender bei der Organentnahme einen Gesundheitsschaden, der über den mit der Operation verbundenen Eingriff in den Körper hinausgeht, muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen aufkommen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann seinem Bruder eine Niere gespendet, war in der Folge aber durch Verletzungen an den Nerven bis zu 20 Prozent erwerbsgemindert. In einem solchen Fall muss die gesetzliche Unfallversicherung diese Folgeschäden wie einen Arbeitsunfall entschädigen.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt als Vorinstanz hatte noch anders entschieden: Nach der Organspende habe sich ein allgemeines Krankheitsrisiko verwirklicht, für das die gesetzliche Unfallversicherung nicht einstehen muss, so das Landessozialgericht. Jetzt aber muss die gesetzliche Unfallversicherung einstehen. (Aktenzeichen: BSG B 2 U 16/11 R)