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Berlin: Psychisch Kranken hilft frühe Unterstützung am Arbeitsplatz

Berlin : Psychisch Kranken hilft frühe Unterstützung am Arbeitsplatz

Bei psychischen Erkrankungen kann frühzeitige Unterstützung lange Krankschreibungen oder die Frühverrentung verhindern. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin.

Depressionen, Burnout oder Angststörungen sind nach Statistiken der Krankenkassen mittlerweile die vierthäufigste Krankheit am Arbeitsplatz und der Hauptgrund für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Führungskräften falle gerade der Umgang mit psychisch Erkrankten aber schwer.

Wer vorschnell aktiv wird, könne bei den Betroffenen Abwehr und Ablehnung erzeugen und erreiche damit das Gegenteil von dem, was er eigentlich möchte. Die passende Strategie, psychisch kranken Mitarbeitern gegenüber den richtigen Ton zu treffen, gehöre daher zu den schwersten Aufgaben, die auf einen Vorgesetzten zukommen können, sagt Dirk Windemuth, Arbeitspsychologe am BGAG-Institut Arbeit und Gesundheit der DGUV in Dresden. Arbeitgeber, die in solchen Fällen ihre Unterstützung anbieten wollen, sollten sich deshalb entsprechend beraten lassen.

Wichtig sei zunächst, die Anzeichen für eine psychische Erkrankung am Arbeitsplatz richtig zu deuten. Nicht jede Stimmungsschwankung ist gleich eine psychische Störung. Psychologische Diagnosen könnten und sollten nach Einschätzung der DGUV nur Klinische Psychologen oder entsprechend ausgebildete Ärzte stellen. Hinweise auf eine Erkrankung können hohe Ausfallzeiten durch Krankheit, auffälliges Verhalten wie Selbstgespräche, Zwänge oder eine verzerrte Wahrnehmung sein.

Auch wenn sich das Sozialverhalten eines Arbeitnehmers deutlich ändert, zum Beispiel durch sozialen Rückzug, starke Gereiztheit oder gedrückte Stimmung über einen längeren Zeitraum, könnten das ernstzunehmende Anzeichen sein. Spätestens wenn die Leistung des Arbeitnehmers auffallend nachlässt, er stark verlangsamt arbeitet oder häufig nicht zur Arbeit erscheint, sollte sich der Arbeitgeber mit Experten beraten, wie er dem Betreffenden helfen kann.

Ansprechpartner können in so einem Fall der Betriebsarzt oder der Disability-Manager sein, der in immer mehr größeren Unternehmen für die berufliche Wiedereingliederung zuständig ist. Auch ein Spezialist der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse könne angesprochen werden.

Allerdings sollte der Vorgesetzte zunächst herausfinden, ob der Betroffene über seine Probleme sprechen und Hilfe bekommen möchte. Oft ist der Leidensdruck der Erkrankten nach Einschätzung von Dirk Windemuth so groß, dass sie froh sind, wenn sie angesprochen werden und Hilfe angeboten bekommen. Es sei aber auch möglich, dass ein Betroffener eine Abwehrhaltung einnimmt und Hilfe verweigert.