Koblenz : Patienten haben ein Recht auf Einsicht ihrer Krankenakte
Koblenz Ärzte dürfen Patienten die Einsicht in ihre Krankenakte nicht verwehren. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz weist darauf hin, dass jeder Patient gemäß dem Recht auf Selbstbestimmung die Einsicht verlangen könne und diese nicht begründen müsse.
Darüber hinaus dürfe der Patient Fotokopien seiner Dokumente anfertigen. Im Original habe der Patient allerdings nur einen Anspruch auf die Herausgabe der Röntgenaufnahmen.
Verweigert werden kann die Akteneinsicht den Angaben zufolge nur Patienten in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung. Verstirbt ein Patient, dürften die Erben und Angehörigen die Akten nur einsehen, wenn sie ihr Anliegen plausibel begründen können.