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Aachen: Hautkrebs als Berufskrankheit

Aachen : Hautkrebs als Berufskrankheit

Wenn Arbeitnehmer viel draußen arbeiten und an Hautkrebs erkranken, kann das als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Sozialgericht Aachen entschieden.

In dem Fall ging es um einen Dachdecker, der nach Jahrzehnten auf dem Dach an einer bösartigen Veränderung der Kopfhaut erkrankt war, aus der sich Hautkrebs entwickeln kann.

Die Berufsgenossenschaft wollte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen, konnte sich aber vor Gericht nicht durchsetzen. Zwar sei Hautkrebs an sich keine Berufskrankheit, so das Gericht, es sei aber möglich, bestimmte Krankheiten als „Wie-Berufskrankheiten” zu behandeln, wenn davon auszugehen ist, dass wie in diesem Fall eine Krankheit ihre Ursache im Beruf hat. Die Berufsgenossenschaft muss deshalb die Erkrankung des Mannes als Berufskrankheit anerkennen.(Aktenzeichen: SG Aachen S 6 U 63/10)