Hamburg/Berlin : Die meisten Retardtabletten dürfen nicht geteilt werden
Hamburg/Berlin In Deutschland wird etwa jede vierte Tablette vor dem Einnehmen zerteilt - so das Ergebnis pharmakologischer Untersuchungen des Universitätsklinikums Heidelberg.
Aus pharmazeutischer Sicht ist das nicht immer problemlos, denn nicht alle Tabletten dürfen einfach geteilt werden. „Besonders betrifft das Retardtabletten, also Tabletten, die ihre Wirkstoffe zeitversetzt im Körper freigeben”, sagt Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK). Deshalb sollte man vorher im Beipackzettel nachlesen oder den Apotheker fragen, ob Zerbrechen erlaubt ist.
Retard bezeichnet eine Arzneiform, die nicht sofort wirkt, sondern erst nach und nach ihre Wirkstoffe im Körper freigibt. So gibt es Tabletten, die mit einer magensäureresistenten Schicht überzogen sind: „Diese sind zum Beispiel dafür gedacht, sich erst im Dünndarm aufzulösen”, erklärt der Apotheker. Ein Teilen der Tablette würde diese schützende Schicht an den Bruchstellen öffnen und die Tablette löst sich dann doch schon im Magen auf, obwohl sie dafür gar nicht vorgesehen ist.
„Wer Retardtabletten zerteilt, verändert nicht nur ihre Wirkungsdauer, sondern im schlechtesten Fall auch ihre Wirkungsweise”, warnt Kircher. Zudem können dadurch unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, zum Beispiel eine Magenschleimhautreizung. Kircher: „Statt die Wirkstoffmenge durch Teilen zu reduzieren, empfiehlt sich eine niedrig dosierte Tablette, die dann als Ganzes weiter eingenommen werden kann.”