Biallos Ratgeber : Damit die Kleinen gut versorgt sind
Aachen Alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt und Haushaltshilfen – viele Kassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Ein Vergleich lohnt sich.
Standardleistungen: Ein Großteil der Gesundheitsversorgung der Kinder ist bei allen Kassen gleich. Oft wissen Eltern aber gar nicht, auf welche Leistungen sie generell einen Anspruch haben. Die medizinische Versorgung bei Krankheit decken alle Krankenkassen ab.
Sie bezahlen die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, Impfungen, in gewissem Umfang auch Zahnarztbesuche und Zahnspangen. Medikamente erstatten die Krankenkassen. Unter bestimmen Voraussetzungen können Eltern Kinderkrankengeld sowie eine Haushaltshilfe erhalten. Kassen können auch Zusatzleistungen anbieten.
Vorsorgeuntersuchungen: „Vor allem die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 wie auch alternative Heilmethoden können interessant sein“, sagt Peter Grieble, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die U10 und U11 schließen die Lücke zwischen dem fünften und zwölften Lebensjahr. Die J2 kommt für Jugendliche ab 16 Jahren in Frage.
Alternative Heilmethoden: Je nach Kasse gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe, etwa für Homöopathie oder Osteopathie. „Die Behandlungen müssen oft beim Arzt mit Zusatzausbildung erfolgen, Besuche beim Heilpraktiker werden zum großen Teil nicht erstattet“, sagt Grieble. Einige Kassen gewähren auch einen Zuschuss von rund 100 Euro im Jahr für Naturarzneimittel.
Hilfe: „Für manchen werden auch medizinische 24-Stunden-Hotlines für Eltern ein bedarfsorientiertes Extra sein“, sagt Grieble, vor allem, wenn der nächste Kinderarzt weit entfernt ist. Auch erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfen im Krankheitsfall können interessant sein. Üblicherweise zahlen die Kassen die Hilfe nur, wenn die Kinder bis zu zwölf Jahre alt sind. Manche Kassen haben diese Altersgrenze angehoben auf 14, zum Beispiel die AOKs und die HKK auf 15 wie die Knappschaft oder sogar auf 16 Jahre wie die BIG Direkt Gesund. Müssen Kinder ins Krankenhaus, wollen Vater oder Mutter natürlich als Begleitperson bei dem Kind übernachten. Für Rooming-in kommen Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen auf.
Bedingungen: Die Zusatzleistungen sind bei einigen Kassen an Bedingungen geknüpft, etwa an die Teilnahme an einem Bonusprogramm. Oder sie werden in Form eines Gesundheitskontos oder -budgets gewährt.
Dann steht den Versicherten eine Geldsumme im Jahr zur Verfügung von beispielsweise 200 Euro, die sie für diverse Zusatzleistungen einsetzen können. Versicherte erhalten unter dem Strich jedoch oft mehr Leistung, wenn die Kasse ohne Budget arbeitet.
Zusatzbeitrag: Im besten Fall gehen gute Zusatzleistungen Hand in Hand mit einem günstigen Zusatzbeitrag. Die Kassen erheben durchschnittlich 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen als Zusatzbeitrag. Die Hälfte davon müssen Versicherte selbst bezahlen. „Diese Kosten sollten sie bei einem eventuellen Kassenwechsel im Blick haben“, sagt Grieble.