Elmshorn : Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit bei Gesundheitsangaben ist Pflicht
Elmshorn Das ist für viele Verbraucher ein Horror-Szenario: Sie werden berufsunfähig, können nicht mehr arbeiten. Das Einkommen fällt weg, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich zu zahlen. Allerdings haben die meisten Versicherten es selbst in der Hand, das von Anfang an zu verhindern.
Zum einen sind die Versicherungsbedingungen entscheidend. So sind Verträge hilfreich, bei denen die Leistungen möglichst schnell bewilligt werden. Gute Verträge sehen heute Leistungen vor, wenn man voraussichtlich sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Solche Klauseln verhindern es, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen auf Zeit spielen und die Leistungsbewilligung verschleppen.
Im Vorteil sind Verbraucher, wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit an die Einstufung in Pflegestufen gekoppelt ist: Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die Rente gezahlt wird, wenn mindestens die Pflegestufe I festgestellt wird. Und auch Beamte sollten auf Nummer sicher gehen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, die bei Feststellung der Dienstunfähigkeit ohne Wenn und Aber zahlen muss.
Ein besonderer Knackpunkt im Streit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine mögliche Rente ist die Frage der Verweisung. Ältere Verträge wie auch günstige Einsteigertarife sehen immer noch eine abstrakte Verweisung vor, die der Versicherung erlaubt, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit auf fast jeden Beruf zu verweisen - egal, ob der für ihn tatsächlich infrage kommt oder nicht. Und von diesem abstrakten Verweisungsrecht machen die Berufsunfähigkeitsversicherungen natürlich rege Gebrauch.
Besser ist ein Vertrag, der nur eine konkrete Verweisung erlaubt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung könnte die Rentenzahlung dann nur für den Fall ablehnen, dass man tatsächlich in einem Beruf arbeitet, der dem bisherigen in puncto Einkommen und sozialem Status ebenbürtig ist.
Wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen aus dem Kleingedruckten heraus keine Möglichkeit sehen, die Rentenzahlung zu verhindern, wird der Antrag genauer unter die Lupe genommen - vor allem die Gesundheitsfragen werden noch einmal kritisch untersucht. Denn könnte die Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwerfen, kann sie sich vom Vertrag lösen. Die Folge: Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, es fließt keine Rente.
Aber auch hier haben Versicherte es in der Hand, für Klarheit zu sorgen. Wenn bei Vertragsschluss ernsthaftere gesundheitliche Einschränkungen bestehen, dann sollte man das offen zugeben. Außerdem sollte man bei der Beantwortung aller Fragen ehrlich bleiben, nichts beschönigen und verschweigen. Am besten sollte man mit dem Arzt einen möglichst umfassenden Bericht des medizinischen Status verfassen und der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlegen. Das reduziert das Risiko erheblich, dass eine Rente später wegen falscher Gesundheitsangaben nicht zur Auszahlung kommt.
Im Idealfall gehen die Leistungen der Krankentagegeldversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung nahtlos ineinander über. Dieser Idealfall tritt aber sehr selten ein: Oft zahlen die Krankentagegeldversicherer nicht mehr, weil sie von einer Berufsunfähigkeit ausgehen, während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine solche Invalidität noch nicht anerkennen will. Wichtig ist deshalb, dass beide Versicherungen mit den gleichen Maßstäben arbeiten - damit nach dem Krankentagegeld sofort die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.