München : Behindertengerechter Umbau steuerlich leichter absetzbar
München Wer sein Haus oder seine Wohnung behindertengerecht umbauen muss und will, der kann die Kosten dafür in Zukunft leichter steuerlich absetzen.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 7/09) hervor, der für die Absetzbarkeit neue Regeln aufgestellt hat. Bisher war es problemtisch, die Kosten steuerlich abzusetzen, wenn auch nicht behinderte Mitbewohner die Umbauten nutzen könnten.
In Zukunft wird nur darauf abgestellt, ob durch die Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich macht. Ist das der Fall, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden können.
Die Kosten müssen auch nicht mit der Abschreibung der Immobilie über mehrere Jahre abgesetzt werden, sondern können sofort „auf einen Schlag” steuermindernd berücksichtigt oder auf Wunsch bei geringem Einkommen über mehrere Jahre verteilt werden.