Aachen : Zu spät zu Weihnachten: Die Rechte als Reisender
Aachen Viele Familien müssen weite Strecken auf sich nehmen, um Weihnachten miteinander feiern zu können. Bei Verspätungen haben sowohl Zugreisende als auch Flugpassagiere Rechte.
Etliche Bürger werden auch in diesem Jahr gefühlt eine halbe Weltreise auf sich nehmen, um mit ihren Verwandten Weihnachtsgeschenke auspacken zu können. Als Hauptreisetage vermutet die Lufthansa in diesem Jahr den 22. und 23. Dezember, da Heiligabend auf einen Sonntag fällt.
Läge es Mitten in der Woche, sei erfahrungsgemäß am Wochenende zuvor mit dem Hauptreiseverkehr zu rechnen. Bei der Bahn erwartet man Ähnliches: Die Hauptreisetage werden der 22. (nachmittags) und der 23. Dezember (vormittags) sein. Außerdem rechnet sie am 26. und 27. Dezember mit erhöhtem Verkehrsaufkommen.
Wenn sich die Bahn Zeit lässt
Wer sich für die Bahn entscheidet und zu spät ankommt, kann Geld fordern, sobald der Zug den Zielbahnhof mit mehr als einer Stunde Verspätung erreicht. In solchen Fällen kann man sich 25 Prozent des Fahrpreises ersetzen lassen. Muss ein Fahrgast mindestens zwei Stunden warten, kann er bereits die Hälfte des Fahrpreises einfordern. Betroffene sollten nicht vergessen, sich die Verspätung direkt vor Ort schriftlich vom Bahnpersonal bestätigen zu lassen.
Es gibt drei Fälle, bei denen Fahrgästen eine Taxi-Fahrt bis im Normalfall 80 Euro zusteht. Erstens: Wenn die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Zweitens: Wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen null und fünf Uhr ist sowie eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt oder drittens, wenn es sich bei Zugausfall um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Entschädigung für Flugpassagiere
Anders sieht es dagegen aus, wenn Reisende mit dem Flugzeug unterwegs sind. Um eine Entschädigung fordern zu können, muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen. Das gilt aber nur, wenn die Reise auf einem EU-Flughafen beginnt oder wenn sie mit einer EU-Fluggesellschaft dort wieder endet. Flugreisende können sich auf die Fluggastrechteverordnung berufen.
Die Höhe der Entschädigungen schwanken zwischen 250 und 600 Euro - je nach Strecke. Pech haben Fluggäste, die beispielsweise aus den USA zu Weihnachten einfliegen und dabei mit einer amerikanischen Fluggesellschaft reisen. Denn dann haben sie im Rahmen der EU-Verordnung keine Schadensersatzansprüche. Gleiches gilt, wenn höhere Gewalt vorliegt.
„Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des immateriellen Schadens leider nicht sehr erfolgversprechend. Obwohl natürlich eine Verspätung gerade an Weihnachten in den meisten Fällen besonders ärgerlich und traurig ist“, sagt Julia Buchweitz, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Arbeit statt Fest
Übrigens: Nicht jeder hat das Glück, am 24. Dezember frei zu haben - auch wenn der Termin diesmal auf einen Sonntag fällt. „Die notwendigen Dienste in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehakliniken, im öffentlichen Nahverkehr, bei der Bahn, der Polizei, der Feuerwehr usw. müssen selbstverständlich auch am Heiligen Abend besetzt werden“, sagt Andrea Gregor, Pressesprecherin des DGB Baden-Württemberg. Der DGB erwarte jedoch, dass diese Schichten fair und familienfreundlich geplant werden.
Geschäfte mit überwiegend Genuss- und Lebensmitteln dürfen an Heiligabend von 10 bis 14 Uhr öffnen. „Für Aldi als traditionsbewusstes Familienunternehmen ist es eine Selbstverständlichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein stressfreies Weihnachtsfest im Kreis ihrer Familien und Freunde zu ermöglichen“, sagt Peter Wübben, Geschäftsführer Kommunikation bei Aldi Süd. Ähnlich sehen das andere große Ketten wie Lidl, Penny oder Kaufland, die ebenfalls ihre Filialen bereits am 23. Dezember zumachen.