Aachen : Wohnungsbauprämie: Jahresende ist Frist
Aachen Der Staat fördert die Finanzierung der eigenen vier Wände. Dazu gibt es drei Förderprogramme: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester. Beachten Sie die Fristen vor dem Jahresende.
Die Wohnungsbauprämie soll Bausparer unterstützen. Wer bereits einen Bausparvertrag hat oder einen neuen abschließt, kann sie theoretisch in Anspruch nehmen. Allerdings nur, wenn die recht niedrig angelegte Gehaltsgrenze nicht überschritten wird. Wer die maximale Einkommensgrenze von 25.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht überschreitet (bei verheirateten Paaren 51.200 Euro) kann die Prämie beantragen.
8,8 Prozent steuerfrei auf die Einzahlung in den Bausparvertrag
Dazu müssen bis zum 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (Verheiratete 1.024 Euro) auf einen Bausparvertrag fließen. 8,8 Prozent erhalten Sie auf den eingezahlten Betrag. Je höher die Einzahlung, desto höher die Prämie. Maximal erhalten Verheiratete dadurch 90 Euro pro Jahr, Ledige bis zu 45 Euro. Junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren können den Bausparvertrag und die Wohnungsbauprämie einmalig als pure Sparzulage nutzen: Sie können nach sieben Jahren Sparzeit frei über das gesamte Guthaben einschließlich Wohnungsbauprämie verfügen, erklärt Monika Grave von der LBS Nord. Für alle anderen gibt es die Wohnungsbauprämie seit 2009 nur noch, wenn der Bausparvertrag auch wirklich für den Bau, den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum genutzt wird.
Wichtig:
Die Prämie wird vom Staat nicht automatisch gewährt, sie muss ausdrücklich beantragt werden. Wer dies bis Jahresende versäumt, kann sie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen, jedoch nur, wenn die Einzahlung von maximal 512 Euro rechtzeitig (also bis Ende 2014) auf den Bausparvertrag eingezahlt wurde. Positiv ist, dass die Prämie steuerlich nicht belastet wird.