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Henstedt-Ulzburg: Wildunfall: Wann zahlen die Versicherer?

Henstedt-Ulzburg : Wildunfall: Wann zahlen die Versicherer?

Besonders im Herbst besteht auf Deutschlands Straßen eine erhöhte Gefahr von Unfällen durch vermehrten Wildwechsel. Vorsicht ist erfahrungsgemäß vor allem in der Dämmerung überall dort geboten, wo Büsche und Bäume Waldtieren Rückzugsräume bieten.

Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends zwischen 17.00 Uhr und Mitternacht sowie in den frühen Morgenstunden. Dabei gilt nach Angaben des Bundes der Versicherten der Grundsatz: Ohne die Beteiligung von Haarwild, dazu gehören Damwild, Feldhasen und Füchse, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.

Bei Wildunfällen, die infolge von Ausweichmanöver entstehen, haben Autofahrer bessere Karten. Generell gilt: Weichen Autofahrer großen Tieren aus, muss die Versicherung zahlen, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. Mittlerweile bieten viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an, so dass auch bei Schäden durch andere Tiere wie Kuh, Schaf oder Hund reguliert wird.

Kommt es zu einem Unfall, sollte unbedingt die Polizei eingeschaltet werden. Sie kommt zur Unfallstelle und stellt Wildunfallbescheinigungen für die Versicherung aus. Blut- und Haarspuren des angefahrenen Tieres am Fahrzeug sollten keinesfalls entfernt werden, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.