Aachen : Wie sicher ist Ihr Geld?
Aachen Die Einlagensicherung soll dabei das Geld der deutschen Sparerinnen und Sparer schützen. Doch die Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:
Ebenen der Einlagensicherung
Gesetzliche Einlagensicherung:
Sie beträgt 100.000 Euro pro Sparer und pro Institut. Es lohnt sich also für den, der mehr Geld auf der hohen Kante hat, seine Einlage auf mehrere Institute zu verteilen. Die gesetzliche Einlagensicherung besteht aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ). Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz schreibt vor, dass alle privatrechtlich organisierten Kreditinstitute zwingend der EdB angehören müssen.
Freiwillige Einlagensicherung:
Die freiwillige Einlagensicherung zahlt, wenn die gesetzliche Einlagensicherung nicht ausreicht. Diesen sogenannten Einlagensicherungsfonds gehören der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) und der Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VöB) an. Der Einlagensicherungsfonds, zu dem etwa die Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und die Postbank gehören, sichern 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Der Einlagensicherungsfonds des VöB, wozu z.B. die Deutsche Kreditbank (DKB) gehört, besagt: „Leistungen des Einlagensicherungsfonds e. V. erfolgen auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvermögens.“
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppen:
Die Sparkassen sichern Gelder zu 100 Prozent ohne Begrenzung ab. Im Giroverband Deutscher Sparkassen sind ebenso Kundengelder bei den Landesbausparkassen in gleicher Höhe abgesichert.
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken:
Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sichert Geld zu 100 Prozent ohne Begrenzung ab. Dazu gehören z.B. auch die PSD-Banken und die Sparda-Banken.
Gilt die Einlagensicherung für alle Konten?
Die Einlagensicherung gilt für Sparguthaben beispielsweise auf Girokonten, Tagesgeldkonten, einem Festgeldkonto, auf dem Sparbuch und auf Sparbriefe sowie Sparpläne.