Aachen : Wie schützen sich Mieter vor Entmietung?
Aachen Die Neuerungen in Sachen Mieterschutz kommen durchaus den Mietern in Deutschland entgegen. Jedoch bedeutet das nicht, dass Mieter prinzipiell vor einem Entmietungsversuch gefeit sind.
Gemeinsam stark
Sollte der Vermieter in einer Nacht und Nebel Aktion mit einem Auflösungsvertrag vor Ihrer Wohnungstüre stehen und Sie zur Unterschrift nötigen, bleiben Sie stark. Lassen Sie sich auch nicht von der Androhung rechtlicher Schritte einschüchtern. Um dreisten Vermietern die Stirn zu bieten, ist es vor allem wichtig, dass die Mietergemeinschaft nicht auseinander bricht. „Wenn in einem Zehn-Familien-Haus zwei Mietparteien sofort das Handtuch werfen und kündigen, drei andere Mietparteien einen Mietaufhebungsvertrag abschließen, weil ihnen der Vermieter die Erstattung der Umzugskosten versprochen hat, dann wird es für die verbleibenden fünf Mieter im Haus besonders schwer“, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Mieter sollten ihre Rechte kennen
Mieter sollten sich über ihre Rechte informieren. So muss beispielsweise nach einem Einzug oder der letzten Mieterhöhung der Mietpreis in den kommenden zwölf Monaten gleich bleiben. De facto gilt aber eine noch längere Frist, denn dem Mieter wird eine Überlegungsfrist zugebilligt. Dadurch erhöht sich der minimalste Zeitraum zur nächsten Erhöhung auf 15 Monate. Für die darauffolgende Zeit gilt die Kappungsgrenze - alle drei Jahre maximal 15 bzw. 20 Prozent Mieterhöhung.
Doch eine Mieterhöhung muss stets ordentlich begründet sein. „Ein einfaches Schreiben nach dem Motto, Bitte zahlen Sie ab nächstem Monat 100 Euro mehr, reicht nicht aus“, heißt es beim Mieterverein München. Gültigkeit kann so ein Schreiben nur dann erlangen, wenn mit der ortsüblichen Vergleichsmiete argumentiert wird. Außerdem muss das Schreiben formal korrekt sein, vom Eigentümer bzw. Vermieter verfasst und sich an alle eingetragenen Mieter richten. Eine Mieterhöhung aufgrund von Sanierungsarbeiten muss ausreichend begründet werden.
Tipp:
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Mieterverein. Wer dort Mietglied wird, erhält in aller Regel eine Mietrechtsschutz-Versicherung gleich dazu. Sollten Sie keinem Mieterverein beitreten, aber sich dennoch gegen Entmietungsversuche schützen wollen, ist eine gute Rechtsschutz-Versicherung empfehlenswert.