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Köln: Wie lange darf ein Unfall-Ersatzwagen genutzt werden?

Köln : Wie lange darf ein Unfall-Ersatzwagen genutzt werden?

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen nehmen.

Allerdings sind die Kosten dabei so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Der Unfallwagen ist so schnell wie möglich zu reparieren oder es muss bei einem Totalschaden ein Ersatzwagen angeschafft werden.

Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: I-15 U 170/11) weist jedoch darauf hin, dass diese Verpflichtung nur dann bestehen kann, wenn der Geschädigte finanziell in der Lage ist, die Kosten einer Reparatur aus eigener Tasche vorzufinanzieren. Ist das nicht der Fall und hat er dem Kfz-Versicherer das auch mitgeteilt, darf er den Ersatzwagen so lange nutzen, bis die Versicherung den Schaden bezahlt und das Unfallauto damit aus der Werkstatt ausgelöst hat.