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Hamm: Wer krank arbeitet, setzt Tagegeld aufs Spiel

Hamm : Wer krank arbeitet, setzt Tagegeld aufs Spiel

Krankentagegeld- Versicherungen können fristlos gekündigt werden, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, während gleichzeitig gearbeitet wird. Das ist der Tenor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

In dem verhandelten Fall hatte eine Unternehmerin wegen einer Erkrankung Tagegeldleistungen in Anspruch genommen, gleichzeitig aber in ihrem Ladengeschäft gearbeitet. Die Versicherung kannte keine Gnade und kündigte den Vertrag.

Zu Recht, wie die Hammer Richter fanden: Das Verhalten stelle in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers hinter den Eigennutz des Versicherten. In einem solch krassen Fall bedürfe es nicht einmal einer Abmahnung, erklärten die Richter (AZ: 20 U 179/05).