Biallos Ratgeber : Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Aachen Vielen Rentnern steht Grundsicherung oder Wohngeld zu – doch sie erfahren es oftmals gar nicht. Welche Voraussetzungen gelten.
Hunderttausende Rentner haben durch das Grundrentengesetz erstmals Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder Wohngeld. Anderen stehen bis zu 223 Euro mehr Grundsicherung zu als bisher. Das Problem ist nur: Rentenversicherung und Sozialämter informieren nur spärlich hierüber.
Anfang 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Nach und nach überprüft die Deutsche Rentenversicherung hierzu 26 Millionen Rentenkonten. Das zieht sich bis Ende 2022 hin. Für schätzungsweise sechs Prozent der Rentner wird es im Schnitt etwa 75 Euro mehr Rente geben. Das ist wenig. Viel höher ist der durch das gleiche Gesetz eingeführte Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld. Durch diesen steht langjährig versicherten Rentnern monatlich bis zu 223 Euro mehr Grundsicherung zu. Beim Wohngeld winken ähnliche Vorteile.
Voraussetzung: Auf dem eigenen Rentenkonto müssen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten registriert sein. Dazu gehören alle Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit. Das kann auch ein versicherungspflichtiger Minijob sein. Weiterhin unter anderem noch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, bei mehreren Kindern in der Regel, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt wird. Auf 33 Jahre Grundrentenzeiten dürften mehr als zehn Millionen Rentner kommen. Genaue Daten hierzu gibt es noch nicht, so Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Informationslücke: Die Rentner selbst erfahren meist nicht, dass sie auf 33 oder mehr Jahre mit Grundrentenzeiten kommen und damit vielfach (mehr) Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhalten können. Zwar wird bei allen Bestandsrentnern, die zum Teil ja schon Jahrzehnte Rente beziehen, die „33-Jahres-Voraussetzung“ überprüft. Einen Bescheid hierüber („Anlage Grundrentenzeiten“) erhalten aber nur die relativ wenigen Rentner, denen tatsächlich Grundrente gewährt wird. Die Glücklichen bekommen dann nicht nur den Grundrente genannten Zuschlag zur normalen Rente. Zusätzlich kann ihnen die geldwerte „Anlage Grundrentenzeiten“ eine Art „Grundsicherung Plus“ bringen – beziehungsweise beim Wohngeldamt einen höheren Miet- oder Lastenzuschuss.
Beispiel: Ein Alleinstehender aus Stuttgart erhält zusätzlich zu seiner Rente von 840 Euro eine Grundrente in Höhe von 100 Euro – zusammen sind das 940 Euro. Nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben 835 Euro. Seinem Bescheid über die Grundrente liegt die „Anlage Grundrentenzeiten“ bei. Diese legt er dem Sozialamt vor, das nun folgendermaßen rechnet: Seine anrechenbare Rente beträgt unter Berücksichtigung des Freibetrags nur (835 minus 223 =) 612 Euro. Das reicht zwar für seine (geringe) Miete von 400 Euro, nicht aber für seinen Lebensunterhalt. Ihm stehen damit zusätzlich noch 234 Euro Grundsicherung im Alter zu.
Ohne Bescheid: Der großen Mehrheit der Rentner wird eine solche „Anlage Grundrentenzeiten“ nicht zugeschickt. Sie haben keinen Anspruch auf Grundrente und bekommen deshalb auch keinen Bescheid. Bei bereits laufendem Grundsicherungs- oder Wohngeld-Bezug holt das Sozial- oder Wohngeldamt die Bescheinigung über Grundrentenzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
Wer dagegen im Hinblick auf den Rentenfreibetrag erstmals Grundsicherung oder Wohngeld beantragt, muss aufpassen. Die Ämter können die Grundrentenzeiten-Info bei der Rentenversicherung abrufen – müssen es aber nicht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät jedenfalls: „Um Doppelanforderungen zu vermeiden, sollten sich die Grundsicherungsträger und die Betroffenen absprechen.“ In jedem Fall gilt: Wird die 33-Jahres-Voraussetzung bestätigt, so wird später rückwirkend der Freibetrag anerkannt – bei einem Erstantrag auf Grundsicherung allerdings erst ab dem Antragsmonat. Dann kann eine Nachzahlung von bis zu mehreren Tausend Euro winken. Entsprechendes gilt auch beim Wohngeld.