Biallos Ratgeber : Welche Police sichert meine Familie ab?
Aachen Risikolebensversicherungen schützen im Ernstfall Haus und Hof. Worauf bei der Auswahl geachtet werden muss.
Wer Hinterbliebene zu versorgen hat, sollte auf eine Risikolebensversicherung setzen. Die Police lässt sich flexibel an den Finanzbedarf einer Familie anpassen. Oft sind zwei Policen sinnvoll – eine sichert den Lebensunterhalt, eine den Immobilienkredit.
Konstante Police: Die Risikolebensversicherung garantiert den Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, sollte die versicherte Person vor Ende der Laufzeit sterben. Bei konstanten Policen bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit hinweg gleich. Damit eignet sie sich besonders für die Absicherung der Lebenshaltungskosten einer Familie. „Beide Elternteile sollten eine Police in Erwägung ziehen, auch wenn nur einer der Alleinverdiener ist. Denn stirbt der Elternteil, der die Kinder versorgt, entsteht oft Betreuungsbedarf, der finanziert werden muss“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Fallende Police: Tilgen Familien einen Immobilienkredit, können sie diesen über eine separate Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme absichern.
Dabei reduziert sich die Versicherungssumme während der Laufzeit linear zur Kreditsumme. Im Todesfall kann mit der Summe dann die Restschuld getilgt werden. „Durchaus kann es für Familien sinnvoll sein, mehrere Policen abzuschließen: Jeder Elternteil eine mit konstanter Summe, um den Lebensunterhalt zu sichern, eine mit fallender Summe zur Kreditsicherung“, sagt Grieble.
Laufzeit: Die Laufzeit konstanter Policen sollte so lange sein, bis die Kinder aus dem Haus sind und eine Ausbildung absolviert haben. „Wir empfehlen unseren Kunden mindestens bis zum 25. Lebensjahr der Kinder“, sagt Melanie Weis, Versicherungsexpertin bei Direktversicherer Cosmos Direkt.
Bei Policen mit fallender Versicherungssumme ist die Laufzeit des Kredits ausschlaggebend. Die Police sollte in der Regel bis zur vollständigen Tilgung des Kredits laufen.
Versicherungssumme: „Bei der Höhe der Versicherungssumme ist stets der individuelle Bedarf entscheidend“, betont Verbraucherschützer Grieble.
Zwar kursiert die Faustregel, dass Paare ohne Kinder das Dreifache des Bruttojahreseinkommens absichern sollten, Paare mit Kindern das Fünffache. „Das sollte jedoch nicht das erste Kriterium sein“, sagt Weis. „Im Einzelfall kommt es darauf an, wie viel Einkommen im Todesfall tatsächlich wegfällt, welche Einnahmen fließen, ob Vermögen vorhanden ist, welcher finanzielle Aufwand monatlich zu decken ist und welche Schulden zu tilgen sind.“
Überkreuz versichern: Bei hohen Versicherungssummen kann im Leistungsfall Erbschaftssteuer fällig werden, das gilt vor allem für unverheiratete Paare. Eine Überkreuz-Versicherung vermeidet das: Vertraglich ist jeweils das Leben des anderen versichert. „Vorteil ist, dass die Auszahlung im Todesfall steuerfrei ist, sofern Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler identisch sind“, sagt Melanie Weis.
Noch ein Tipp: „Verträge sollten unbedingt Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bieten, um die Versicherungssumme veränderten Lebensumständen anpassen zu können“, sagt Grieble.