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Biallos Ratgeber: Was tun, wenn der Flug ausfällt?

Biallos Ratgeber : Was tun, wenn der Flug ausfällt?

Flug verspätet oder annulliert? Dann steht Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Reisende können selbst versuchen, das Geld einzutreiben. Oder sie beauftragen ein Onlineportal.

Anspruch: Stundenlange Verspätungen oder Flugausfälle waren an vielen deutschen Flughäfen im vergangenen Jahr an der Tagesordnung. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 können geschädigten Reisenden dann Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro zustehen. Das gilt für alle Flüge, die in der EU starten, und auch für solche, die in der EU landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

Voraussetzungen: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Ab einer Verspätung von drei Stunden winken Zahlungen oder wenn eine Annullierung nicht mindestens 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben wurde. Kein Geld gibt es, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die nicht planmäßige Abreise waren. Schwere Unwetter, ein Systemausfall am Flughafen oder ein landesweiter Streik zählen dazu, ein technischer Defekt am Flugzeug jedoch nicht.

Forderung: „Reisende sollten zunächst selbst versuchen, ihre Forderung bei der Airline geltend zu machen“, rät Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Wer das oft gut versteckte Beschwerdeformular auf der Website der Airline nicht findet, schreibt eine E-Mail: Name, Datum, Flug- und Buchungsnummer sowie der Grund für die Reisepanne sind anzugeben. Ebenso sind Belege – Hotelrechnung, Quittungen von Mahlzeiten – anzuhängen. Dann heißt es, geduldig zu warten, manchmal monatelang.

Ablehnung: Lehnt die Airline die Forderung ab, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (SÖP). Ein Schlichtungsverfahren ist kostenlos, kann aber einige Monate dauern (www.soep-online.de). Alternativ kommen Onlineportale in Frage, die die Forderungen eintreiben oder sofort auszahlen. „Sie nutzen eine Rechtsschutzlücke“, sagt Kruske. Die Portale heißen zum Beispiel euflight.de, flightright.de oder fairplane.de und arbeiten nach unterschiedlichen Modellen.

Sofortentschädigung: Das Hamburger Unternehmen EUflight etwa bietet ausschließlich sogenannte Express-Entschädigungen an: Passagiere treten ihre Forderung an das Portal ab und bekommen das Geld überwiesen – unabhängig davon, ob es EUflight gelingt, die Forderung einzutreiben. Auch wenn die Airline pleite geht, liegt das Risiko bei EUflight. Dafür fällt eine Servicegebühr von 35 Prozent der Entschädigungssumme an, plus Mehrwertsteuer auf die Gebühr. Bei einer Entschädigung von 600 Euro bleiben dem Kunden 350 Euro.

Inkasso-Modell: Das Inkasso-Modell dagegen ist erfolgsabhängig: Reisende erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn das Portal das Geld auch eintreiben kann. Bei Erfolg fällt zum Beispiel bei dem Potsdamer Unternehmen Flightright eine Provision von 20 bis 30 Prozent an, plus Mehrwertsteuer. Läuft es auf einen Vergleich mit der Airline hinaus, werden zusätzliche Kosten für Anwalt und Gericht von der Entschädigungssumme abgezogen. Läuft alles glatt, kann der Kunde bei 600 Euro Entschädigungssumme und einer Provision von 26 Prozent 414,36 Euro erhalten.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.