Berlin : Was sich 2007 ändert : Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Berlin Im Jahr 2007 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sich auf die privaten Haushalte auswirken. Wir dokumentieren die wichtigsten Änderungen.
Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt.
Dieselrußfilter: Am 1. April soll ein Kabinettsbeschluss in Kraft treten, wonach Autofahrer rückwirkend zum 1. Januar 2006 einmalig 330 Euro Steuergutschrift erhalten, wenn sie ihren Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen. Gewährt wird dieser Bonus für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Er gilt bis Ende 2009. Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nicht nachrüsten lassen, sollen vom 1. April 2007 bis Ende 2010 einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.
Elterngeld: Das einkommensabhängige Elterngeld löst das derzeitige Erziehungsgeld ab. Es wird zwölf Monate lang gezahlt, wenn Eltern zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf kürzer treten. Dabei können sich zwei „Partnermonate” als Bonus anschließen, wenn sich auch der jeweils andere Elternteil - in der Regel der Vater - entsprechend Zeit für die Betreuung nimmt. Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang. Mit dem Elterngeld werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens - mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro - ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
Gesundheit: Die Gesundheitsreform sollte ursprünglich zum 1. Januar in Kraft treten, wurde aber auf den 1. April verschoben. Kernstück der Reform, der Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz, kommt allerdings erst 2009. Den Beitragssatz für 2007 legen die Kassen noch selbst fest. Im Schnitt wird ein Anstieg um mindestens 0,5 Prozentpunkte erwartet. Dafür könnten die Versicherten von erweiterten Leistungen profitieren. So sollen empfohlene Schutzimpfungen und Mutter-Kind-Kuren Regelleistungen werden, Alte und Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation erhalten.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer erhöht sich ab 1. Januar von 16 auf 19 Prozent.
Rentenbeitragssatz: Der Rentenbeitragssatz steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent. Den Rentenkassen bringt die Anhebung Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden Euro.
Stasi-Unterlagengesetz: Nur noch Spitzenkräfte in Politik und Verwaltung müssen sich auf eine Tätigkeit bei der DDR-Staatssicherheit überprüfen lassen. Die Regelanfragen für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst laufen aus. Für Wissenschaftler und Journalisten wird der Zugang zu den Akten erleichtert.
Steueränderungsgesetz:Es tritt am 1. Januar in Kraft. Bestandteile des Gesetzes sind im Wesentlichen:
1) Arbeitszimmer: Ein häusliches Arbeitszimmer ist künftig nur noch dann als Betriebsausgabe oder über Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Bisher gilt hier eine Grenze von 50 Prozent.
2) Kindergeld: Für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 wird Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Für den Geburtsjahrgang 1982 gilt das 26. Lebensjahr.
3) Pendlerpauschale: Vom Grundsatz her entfällt die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zur „Vermeidung von Härten für Fernpendler” wird die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer „wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben” berücksichtigt, obwohl es diese für Pendler eigentlich nicht mehr gibt.
4) Reichensteuer: Für private Einkommen über 250.000 Euro bei Ledigen und 500.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten müssen künftig als Spitzensteuersatz 45 Prozent abgeführt werden. Für die Gewinneinkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, damit diese nicht bei der Reichensteuer angerechnet werden. Kommt es 2008 nicht zu einer Unternehmenssteuerreform, soll die Regelung verlängert werden.
5) Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag wird auf 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten gesenkt. Bislang liegt die Grenze bei 1370 beziehungsweise 2740 Euro.
Zigarettenautomaten: Ab dem 1. Januar ist der Kauf von Zigaretten am Automaten nur noch mit einer EC-Karte möglich, auf deren Chip ein Altersmerkmal gespeichert ist. Der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahre soll so verhindert werden.