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Was lässt sich gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag tun?

Rechtmäßigkeit checken : Was lässt sich gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag tun?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann das Leben eines Verbrauchers deutlich erschweren. Oft fällt der Eintrag sogar erst dann auf, wenn Handyverträge oder Kreditanfragen abgelehnt werden. Doch was können Verbraucher machen, wenn sie einen negativen Eintrag haben und nun mit den Folgen leben müssen?

Kann ein Kredit ohne Schufa hier die Lösung sein? Wie lassen sich die Einträge löschen? Dieser Artikel schaut sich das Thema ein mal genauer an.

Rechtmäßigkeit checken

Sollte es bei der Beantragung von einem Kredit, Handyvertrag oder auch Ratenzahlungen zu einer Ablehnung kommen, ist der erste Schritt immer, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen. Eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft sollte ohnehin mindestens alle zwei Jahre beantragt werden. Dies ist kostenlos möglich und kann über die Webseite der SCHUFA ohne die Kontoerstellung durchgeführt werden. Verbraucher werden zu einer Seite geleitet, wo sie die kostenpflichtigen Auskunftsarten sehen, aber auch die »Datenkopie«. Natürlich können Nutzer auch einen Zugang anlegen, das könnte sinnvoll sein, da so geprüft werden kann, ob eventuelle Löschanfragen durchgeführt wurden. Bis die SCHUFA-Auskunft im Briefkasten liegt, vergehen einige Wochen - die Online-Variante ist also fixer. Nun geht es los:

  • Einträge prüfen - alle Einträge müssen geprüft werden. Sind sie korrekt oder stehen sie irrtümlich in der SCHUFA? Es kann schon einmal passieren, dass Namen vertauscht werden und negative Einträge dem falschen Verbraucher zugeordnet werden.
  • Alter der Einträge - wie alt sind die Einträge jeweils? In vielen Fällen (nicht in allen) müssen negative Aspekte nach drei Jahren gelöscht werden, sodass sie ab diesem Zeitpunkt die Bonität nicht mehr beeinflussen.
  • Anfragen - eine Seite der SCHUFA-Auskunft befasst sich rein mit den Anfragen von Unternehmen in den letzten zwölf Monaten und dem an sie übermittelten Score. Teilweise kann sich in diesem Bereich das Übel verstecken. Interessiert sich ein Verbraucher für einen Kredit, vergleicht Angebote und fragt bei mehreren Banken an, kann es geschehen, dass diese eine normale SCHUFA-Bonitätsabfrage und keine Konditionenabfrage starten. Geschieht dies häufiger, geht die SCHUFA eventuell davon aus, dass jede vorherige Bank den Verbraucher ablehnte - dies kann den Score negativ beeinflussen.

Unrechtmäßige Einträge können grundsätzlich gelöscht werden. Darunter fallen auch die mehrfachen Kreditanfragen, die eigentlich nur einem Kreditvergleich zugrunde liegen. Was nicht so einfach löschbar ist, sind folgende Einträge:

  • Offene Forderungen - offene, bereits beim Gericht geltend gemachte und sich im Verfahren befindliche Forderungen können nicht gelöscht werden. Die Löschfrist beginnt erst ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde.
  • Insolvenzen - Privatinsolvenzen bleiben auch über die Insolvenzphase hinaus gespeichert. Erst nach Ablauf der Wohlverhaltensphase beginnt die Löschfrist.
Negative SCHUFA-Einträge können im Alltag ganz schön Ärger machen. Dies gilt vor allem für Vertragsabschlüssen, denn Alternativprodukte sind oft teurer.
Negative SCHUFA-Einträge können im Alltag ganz schön Ärger machen. Dies gilt vor allem für Vertragsabschlüssen, denn Alternativprodukte sind oft teurer. Foto: Unsplash.com/Marc Scheafer

Löschfristen und Kulanz

Grundsätzlich können auch korrekte Einträge gelöscht werden. Sie müssen sogar von der SCHUFA eigenständig nach einer genau festgelegten Frist entfernt werden. Hier gelten folgende Fristen:

  • Taggenau nach 3 Jahren - sämtliche Einträge von Amts wegen, also die Abgabe einer Vermögensauskunft, Vollstreckungen, titulierte Forderungen, werden taggenau drei Jahre nach Erfüllung entfernt. Achtung: Dies gilt nur für erledigte Forderungen. Wird der Vollstreckungstitel 30 Jahre nicht bedient, so kann er theoretisch für die ganze Zeit stehen bleiben.
  • Vorzeitige Löschung - wer als Schuldner vor Gericht beweisen kann, dass eine Forderung erledigt wurde, kann diese Eintragung aus der Schuldnerkartei entfernen lassen. Nun ist eine vorzeitige Löschung unter Umständen auch bei der SCHUFA möglich.
  • Forderungen - sie werden erst nach drei Jahren ab Ablauf des Entstehungsjahres gelöscht. Gibt das Inkassobüro im August 2020 eine offene Forderung an die SCHUFA weiter, so wird der Eintrag erst Ende 2023 gelöscht. Bleibt die Forderung bestehen, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
  • Kleinsteinträge - in diesem Punkt ist ein wenig Glück notwendig. Eigentlich fallen auch Forderungen über kleine Beträge, die nicht tituliert, also nur angemahnt und gemeldet, wurden, unter die üblichen Löschfristen. Eine vorzeitige Löschung ist aber teilweise möglich: Die Gesamtschulden dürfen nicht über 2.000,00 Euro liegen, der Gläubiger bestätigt, dass die Forderung beglichen wurde und die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen beglichen. In diesem Fall stehen die Chancen auf eine Löschung gut.
  • Kulanz - läuft die übliche Frist bald ab, kann eine vorzeitige Löschung aus Kulanz angefragt werden. In diesem Fall sollte erklärt werden, warum die Löschung notwendig ist. Beispiel: Eine Forderung würde zum 01. Januar 2021 zur Löschung anstehen. Möchte der Verbraucher nun im Dezember ein Auto finanzieren, kann er die Löschung beantragen und hat mitunter auch Erfolg.

Die Löschung wird am besten immer schriftlich beantragt. Wie lange es dauert, hängt vom Arbeitsaufwand und den internen Abläufen ab. Daher empfiehlt es sich, einige Zeit nach der Beantragung nochmals eine SCHUFA-Auskunft anzufragen.

Auf Produkte ohne oder trotz SCHUFA ausweichen

Und wie lässt sich die Zeit bis zu einer Löschung überbrücken? Natürlich helfen positive Einträge, doch auch der Umstieg auf Produkte ohne oder trotz Schufa sind nützlich. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft wird bei diesen Produkten nicht eingeholt oder großartig beachtet. Aber was gibt es in dem Bereich sonst noch?

  • Versicherungen - sie sind problemlos trotz SCHUFA erhältlich. Kfz-Halter können ihr Auto sogar in der Vollkaskoversicherung versichern. Dies ist vor allem dann möglich, wenn die Jahresgebühr im Voraus entrichtet wird.
  • Handy - die Tarife für Smartphones gibt es ebenfalls trotz SCHUFA. Selbst feste Verträge sind möglich. Jedoch ist es schwierig, ein Smartphone auf Raten zu erhalten. Kunden berichten immer wieder, dass ihnen bei Kombiverträgen zwar der Tarif genehmigt wird, das Smartphone hingegen abgelehnt wurde.

Fazit - bloß nicht verzagen

Einträge in der SCHUFA sind störend und im Alltag ärgerlich, doch gibt es längst ausreichende Lösungen für diese Problematik. Zumal die Einträge nicht bis an das Lebensende bestehen bleiben, sondern ohnehin nach Fristablauf gelöscht werden. Im schlimmsten Fall muss also eine Zeitspanne von drei Jahren überbrückt werden. Und wer hier mit Angeboten trotz oder ohne SCHUFA arbeitet, kann in vielen Fällen trotzdem die wichtigsten Verträge abschließen.

(vo)