Mainz : Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit: Mitarbeiter trägt Detektivkosten
Mainz Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines Detektivs beim „Blaumachen” erwischt wird, muss die Kosten für den Privatermittler tragen.
Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Nach Meinung des Gerichts hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt. Er müsse dem Arbeitgeber daher jeden Schaden ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung zusammenhängt (Az.: 7 Sa 197/08).
Das Gericht verurteilte einen Brief- und Zeitungszusteller, Detektivkosten von rund 2500 Euro zu übernehmen. Der Mitarbeiter hatte sich krankgemeldet, woraufhin der Arbeitgeber dessen Frau als Vertreterin beschäftigte. Mit Hilfe eines Detektivs kam allerdings heraus, dass der Mann seiner Frau bei der Arbeit behilflich war.
Vor diesem Hintergrund befanden die Mainzer Richter, dass der Angestellte die Überwachungskosten „schuldhaft veranlasst” habe. Denn entweder habe er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet.