Vor Renovierung müssen nicht alle Mieter Ja sagen
<b>Bonn. Wohnungseigentümer, die in Mehrfamilienhäusern eine bauliche Veränderung durchsetzen wollen, brauchen jetzt nicht mehr zwingend die Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer.
Darauf weist der Bonner Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum” hin. Die Gemeinschaft kann die Maßnahme jetzt auch mit Mehrheit beschließen.
Mit der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) habe sich die bisherige Gesetzeslage in Bezug auf bauliche Veränderungen zwar grundsätzlich nicht verändert, so der Verein. Nach wie vor müssten alle Eigentümer einer baulichen Veränderung zustimmen, wenn sie von dieser betroffen wären.
Aber der Gesetzgeber habe zusätzlich eine sogenannte Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für bauliche Veränderungen geschaffen, so die Verbraucherschützer.
Das bedeute in der Praxis: Wenn nicht alle betroffenen Eigentümer zugestimmt haben, können die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung auch mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen. Wird der Beschluss nicht innerhalb eines Monats angefochten, ist er bestandskräftig.