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Leipzig: Versicherung zahlt nicht bei Handtaschendiebstahl

Leipzig : Versicherung zahlt nicht bei Handtaschendiebstahl

Handtaschendiebstähle sind eine unangenehme Angelegenheit - vor allem, wenn die Versicherung nicht einmal den entstandenen Schaden übernehmen will. In einem vor dem Amtsgericht München (AZ: 231 C 27511/06) entschiedenen Fall hatte eine Frau ihre Handtasche bei einem Restaurantbesuch auf einer Städtetour zwischen die Beine gestellt und gesichert, indem sie einen Henkel unter dem Schuh verstaute.

Leider funktionierte die Sicherung nicht, die Handtasche samt Inhalt im Wert von 1500 Euro wurde gestohlen. Dennoch kein Fall für die Versicherung, entschieden die Münchener Richter.

Das Abstellen auf dem Boden sei und bleibe grob fahrlässig - wo immer sich die Tasche auch befinde und welche Sicherungsmaßnahmen auch ergriffen würden.