Bremen : Versicherung verweigert Ersatz für voreilig entsorgte Küche
Bremen Wenn nach einem Wohnungsbrand eine Spezialfirma mit der Sanierung beauftragt wird, muss die Wohngebäudeversicherung nicht für eine vorschnell entsorgte Einbauküche aufkommen.
In dem Fall hatte der Sanierer die Einbauküche aus der Wohnung entfernt, um sie in der Werkstatt wiederherzustellen. Spüle, Herd und Cerankochfeld tauchten auch wieder auf, der Rest blieb verschwunden, weil der Sanierer erklärte, die restlichen Teile der Küche seien nicht wieder herzustellen gewesen. Da der Versicherte damit davon ausging, dass die Einbauküche infolge des Brandes nicht mehr zu nutzen war, sollte die Wohngebäudeversicherung die Einbauküche ersetzen.
Die aber weigerte sich und bekam vor Gericht recht. Denn versichert sind nur Dinge, die durch einen Brand zerstört werden oder aber infolge des Brandes abhandenkommen. In dem Fall aber hatte der Sanierer die Küche entsorgt, ohne das mit dem Eigentümer abzusprechen. Dieses Risiko sei aber weder durch die Wohngebäudeversicherung noch durch eine andere Police gedeckt.
Das entschied das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen: 3 U 48/10).