Köln : Vermieter muss für ein sicheres Haus sorgen
Köln In Sachen Sicherheit ist im Mietshaus der Vermieter in der Pflicht. Er habe dafür zu sorgen, dass Mieter und Besucher keinem Verletzungsrisiko ausgesetzt seien, betont der Immobilienverband IVD-West.
So müsse er beispielsweise unverzüglich tätig werden, wenn die Treppenhausbeleuchtung defekt oder ein Spielgerät auf dem hauseigenen Spielplatz beschädigt sei. Ob er den Schaden selbst repariert oder einen Hausmeister oder Handwerker beauftragt, bleibt ihm überlassen.
Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt den Angaben zufolge auch bei Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten. So müssten die Hausbewohner zum Beispiel gewarnt werden, wenn gebohnerte Treppen und Böden besonders rutschig sind.
Hat der Vermieter sich ordnungsgemäß verhalten und kommt trotzdem ein Mieter zu Schaden, so muss dieser laut Immobilienverband IVD-West davon ausgehen, dass ihm ein Mitverschulden aufgebürdet wird: Er könne dann nicht damit rechnen, dass ausschließlich der Vermieter für den entstandenen Schaden finanziell geradesteht.