Bonn : Verbraucher zahlten jahrelang zu viel für Spülmaschinen-Tabs
Bonn Millionen Verbraucher haben nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes jahrelang überhöhte Preise für Spülmaschinen-Tabs und Allzweckreiniger bezahlt.
Die Markenartikler Henkel und Reckitt Benckiser hätten zwischen 2005 und 2007 Preiserhöhungen für die Marken Calgonit, Somat, Vanish Oxi Action, Sil, Cilit Bang und Bref abgesprochen, berichtete der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mund, am Mittwoch in Bonn. „Die Zeche zahlte der Verbraucher.”
Die Wettbewerbsbehörde verhängte deshalb gegen Reckitt Benckiser und verantwortliche Mitarbeiter des Unternehmens in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro. Henkel ging straffrei aus, weil das Unternehmen die Wettbewerbshüter 2010 selbst über die Absprachen informiert hatte und in den Genuss der Kronzeugenregelung kam.
Die beiden Markenartikler hatten nach Angaben der Wettbewerbsbehörde jahrelang die Höhe und den Zeitpunkt von Preiserhöhungen abgesprochen. Zweimal - 2005 und 2007 - erhöhten die Unternehmen so ihre Listenpreise um fünf bis acht Prozent. 2006 gelang es den Unternehmen sogar, die Preise um 13 Prozent in die Höhe zu treiben - durch eine abgestimmte Reduzierung der Packungsgrößen für einfache Spülmaschinen-Tabs ohne entsprechende Preisanpassung. Auch vor der Markteinführung von Produktneuheiten hätten sich die Unternehmen abgesprochen.
Markenverband im Visier der Wettbewerbshüter
Bereits 2008 hatte das Bundeskartellamt in einem ähnlichen Verfahren wegen Preisabsprachen bei Handgeschirrspülmitteln, Duschgels und Zahncreme gegen acht Hersteller Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 37 Millionen Euro verhängt. Damals hatte Colgate-Palmolive den Wettbewerbshütern den entscheidenden Tipp gegeben.
Der Informationsaustausch fand damals nach den Ermittlungen der Kartellwächter im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel” des Markenverbands statt, der in Deutschland die Interessen der markenorientierten Wirtschaft vertritt. Doch sind die Ermittlungen des Bundeskartellamtes in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Die Wettbewerbshüter teilten am Mittwoch mit, sie hätten nun auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung des wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet.
Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Doch sei mit dem Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt worden, teilte das Bundeskartellamt mit. Dies habe ebenso wie die Kooperation des Unternehmens bei der Aufklärung der Vorwürfe zu einer Reduktion der Geldbuße geführt.