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Köln: Unterstützung für die Kinder kann Steuerlast senken

Köln : Unterstützung für die Kinder kann Steuerlast senken

Kindergeld und alle damit zusammenhängenden Unterstützungsleistungen für den Nachwuchs gibt es in der Regel bis zum 25. Lebensjahr.

Braucht der Nachwuchs danach weiterhin finanzielle Hilfe, können die Kosten aber auch steuerlich geltend gemacht werden. Unterstützungsleistungen sind dann bis zu 8.004 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzbar, für jeden Monat der Unterstützung können damit 667 Euro geltend gemacht werden.

Einkünfte des Kindes werden jedoch angerechnet. Darauf weist das Portal steuertipps.de hin. Zusätzlich können die für den Nachwuchs gezahlten Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge abgesetzt werden, sofern das Kind kein Vermögen von mehr als 15.500 Euro besitzt.