Mainz : Uni-Experten sehen Vertraulichkeit von Schuldnerberatung gefährdet
Mainz Gespräche bei der Schuldnerberatung werden nach Informationen von Uni-Experten oftmals nicht vertraulich behandelt.
In den vergangenen Monaten häuften sich die Anfragen von Jobcentern bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nach den Inhalten von Beratungsgesprächen, teilte das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) an der Uni Mainz am Dienstag mit. Diese Informationen weiterzugeben, sei aber verfassungswidrig, weil dies das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze, sagte SFZ-Leiter Joachim Wenzel.
Wenn die Berater Informationen an die Fallmanager der Arbeitsagenturen weitergeben würden, gefährde dies außerdem das Beratungsangebot. Wenn die Schuldner sich nicht sicher sein könnten, dass ihre Angaben vertraulich behandelt werden, würden sie das Angebot eventuell nicht mehr nutzen, warnte Wenzel. „Der Sozialstaat hat ein Interesse an solchen Beratungsangeboten, weil sie verschuldete Menschen wieder in die Gesellschaft eingliedern”, erläuterte der Experte.
Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung von 2008 bei knapp 300 Schuldnerberatungsstellen habe ergeben, dass zwei Prozent der Berater schon vertrauliche Informationen an die Jobcenter weitergegeben hätten, berichtete Wenzel. Oft drohten die Arbeitsagenturen mit der Kürzung von Mitteln, wenn sie nicht die gewünschten Daten erhielten. Die Jobcenter oder andere Grundsicherungsträger können dazu verpflichtet werden, die Kosten für eine Schuldnerberatung zu übernehmen.
Das SFZ ist eine bundesweite Anlaufstelle für Schuldnerberatungsstellen. Das Zentrum wurde 1999 nach der Einführung der Privatinsolvenz eingerichtet und ist eine Kooperation der Fachbereiche Jura, Sozialpädagogik und Arbeitsmedizin. Finanziert wird die Stelle vom Landessozialministerium.