München : Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Kosten steuerlich geltend machen
München Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten unter Umständen steuerlich geltend machen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn man den Unfall selbst verursacht hat und keine Versicherung den Schaden ersetzt, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in München. In diesem Fall können die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Lässt sich das Fahrzeug reparieren, werden die Rechnung der Werkstatt und sonstige Rechnungen im Zusammenhang mit dem Unfall addiert und in die Formulare eingetragen. Bei einem Totalschaden des Autos richtet sich die Steuererleichterung nach den Richtlinien der AfaA (Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung). Maßgeblich ist dann das Alter des Autos.