Biallos Ratgeber : Was im Trennungsjahr zu beachten ist
Aachen Wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen möchte, muss es zuvor ein Jahr lang getrennt leben. So verlangt es das Gesetz. Es gelten besondere Regelungen, was Wohnen, Unterhalt, Versicherungen und Steuern angeht.
Wohnen: Kernfrage im Trennungsjahr ist, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht. „Jeder Ehepartner kann Anspruch auf die Überlassung der gemeinsamen Wohnung erheben, auch wenn er den Mietvertrag nicht unterschrieben hat“, sagt Professor Herbert Grziwotz, Notar aus der bayerischen Kreisstadt Regen. Wird sich das Paar nicht einig, kann der Familienrichter die Wohnung einem der Partner zuweisen. Derjenige, der die Kinder versorgt, hat die besseren Chancen zu bleiben.
Miete: Während der Trennungsphase läuft der Mietvertrag weiter, auch wenn der Ehepartner, der den Vertrag unterschrieben hat, auszieht. Für die Zahlung der Miete haftet er weiterhin. Kündigen darf er die Wohnung im Trennungsjahr nicht – nach der Scheidung aber schon. Hat das Paar den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, kann auch schon im Trennungsjahr ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter vereinbart werden: Einer wird aus dem Vertrag entlassen, der andere führt ihn fort. „Beide Ehepartner und der Vermieter müssen diesem Modell aber zustimmen“, sagt Grziwotz.
Trennung unter einem Dach: Angesichts hoher Mietkosten bleiben Paare zunehmend trotz Trennung unter einem gemeinsamen Dach wohnen. „Auch dann gilt, dass das Paar keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen darf“, betont Grziwotz: Jeder hat seinen eigenen Schlafbereich, kümmert sich um seine Wäsche, seinen Einkauf, seine Mahlzeiten. Es gibt auch keine gemeinsamen Essen mehr und das Paar führt getrennte Kassen.
Trennungsunterhalt: Kindern steht Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Der finanziell schwächer gestellte Ehepartner hat Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe wird anders berechnet als der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Als Faustregel gilt: Hat ein Partner kein eigenes Einkommen, stehen ihm drei Siebtel des sogenannten bereinigten Nettoeinkommens zu: Zum Nettoeinkommen zählen alle Einkünfte abzüglich bestimmter Ausgaben wie Unterhalt oder Altersvorsorgebeiträge. „Allerdings urteilen die Familiengerichte unterschiedlich, was die Höhe des Trennungsunterhalts angeht“, sagt Grziwotz. Trennungsunterhalt gibt es grundsätzlich bis zum Scheidungsbeschluss.
Versicherungen: So lange das Paar in Trennung lebt, gilt sowohl die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch die private Haftpflichtversicherung weiter. Bei der Hausratversicherung ist das anders. „Ist ein Ehepartner alleine der Vertragsnehmer und zieht aus, dann gilt die Hausratversicherung für eine Übergangsfrist von regelmäßig drei Monaten für beide Wohnungen“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wichtig ist, einen Umzug dem Versicherer zu melden. Eine Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben weiter wichtig. „Sie können jetzt die Unterhaltszahlungen für eine getrennt lebende Familie absichern.“
Stuern: In punkto Steuern kommt dem Zeitpunkt der Trennung eine große Bedeutung zu, denn im Trennungsjahr gilt noch die Zusammenveranlagung: „Trennt man sich im Dezember, gilt bereits ab Januar die Einzelveranlagung. Wer sich jedoch im Januar trennt, kann für das gesamte Jahr noch die Zusammenveranlagung nutzen“, sagt Christina Georgiadis, Sprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Trennungsunterhalt lässt sich von der Steuer absetzen – entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgabe.