Berlin : Strafe für Ex-Private: Rückkehr in Krankenkasse ist jetzt Pflicht
Berlin Unter großer Beachtung ist zum Jahresbeginn der Gesundheitsfonds eingeführt worden. Gesetzlich Versicherte zahlen nun alle denselben Beitragssatz - die meisten mehr als vorher.
Weitere Änderungen oder gar Handlungszwänge ergeben sich daraus aber nicht. Eine zweite Neuerung für Krankenversicherte sollte Betroffene dagegen sehr wohl zu einer schnellen Reaktion motivieren: Wer einst privat versichert war und aus dem System herausgefallen ist, ist seit Jahresbeginn zur Rückkehr in die Krankenversicherung verpflichtet. Denn sonst drohen Nachzahlungen, unter Umständen von mehreren Tausend Euro.
Mit der neuen Regelung gilt für Privatversicherte erstmals eine Krankenversicherungspflicht. „Beim Gesundheitsfonds besteht nicht zwingend Handlungsbedarf - in diesem Fall aber sehr wohl”, sagt Dörte Elß, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen unbedingt, sich zu versichern. Dabei geht es zum Beispiel um Selbstständige, die zahlungsunfähig wurden. Auch überzeugte Nicht-Versicherte sollen damit zur Absicherung gezwungen werden.
„Es sind Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen aus der Versicherung ausgeschieden sind”, erläutert Elß: „Zum Beispiel die Ehefrau, die nach der Scheidung den Krankenversicherungsschutz verloren hat, oder auch der Student, der sich nach dem Studium nicht um eine Weiterversicherung gekümmert hat.”
Hintergrund ist das Reformpaket der Bundesregierung vom 1. April 2007. Dieses sah die Einführung eines sogenannten Basistarifs zum Jahresbeginn 2009 vor, den ehemals Privatversicherte als Rückkehrer nun nutzen können. Alle privaten Krankenversicherungen müssen diesen Tarif seit dem Jahresbeginn anbieten - und Nichtversicherte müssen davon Gebrauch machen. Auch wer privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni in den Tarif wechseln, ebenso - unter bestimmten Voraussetzungen - freiwillig gesetzlich Versicherte, zählt das Bundesgesundheitsministerium in Berlin auf.
Die Leistungen müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Monatlich darf der Beitrag nicht höher als der Höchstbeitrag liegen, den eine gesetzliche Kasse verlangen darf. Da die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahresbeginn auf 3675 Euro angehoben wurde und der Gesundheitsfonds den Einheitssatz von 15,5 Prozent gebracht hat, beläuft sich das auf rund 570 Euro pro Monat, sagt Elß. Hinzu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag. Für Bedürftige oder durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann die Prämie gesenkt werden.
Schon vor dem Jahreswechsel wurde die Möglichkeit der Rückkehr angeboten, seit Anfang 2009 ist das nun gesetzlich vorgeschrieben. Bis Anfang Dezember waren rund 5000 Nicht-Versicherte, die ehemals privat versichert waren, zurückgekehrt, so das Ministerium. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden von Anfang Dezember waren 2007 rund 196.000 Deutsche nicht krankenversichert - das waren 0,2 Prozent der Bevölkerung. Der Großteil davon seien Männer (68 Prozent), überwiegend Selbstständige und „mithelfende Familienangehörige”.
Der Prämienzuschlag bei Verstoß gegen die neue Versicherungspflicht kann sich auf mehrere Tausend Euro summieren. Grundsätzlich beläuft er sich für die ersten sechs Monate - also bis Jahresmitte - auf einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Danach wird pro Monat ein Sechstel des Beitrags fällig.
„Es kann natürlich längere Zeit auch ohne Krankenversicherung gutgehen. Aber es wird sofort auffallen, wenn Sie mal wirklich krank werden und die Rechnungen nicht bezahlen können”, sagt Elß. Viele würden in der Arztpraxis ihre Situation vertuschen, indem sie sich die Rechnung mitgeben lassen mit der Begründung „Ich bin Privatpatient”. Es stehe ihnen dann frei, die Rechnung selbst zu zahlen oder bei einer Kasse einzureichen - im Krankenhaus könne das aber schnell böse enden.