Aachen : Steuervorteile und Zulagen nutzen
Aachen Der Staat fördert die Finanzierung der eigenen vier Wände. Ein wichtiges Förderprogramm ist dabei Wohn-Riester. Wer sich das Geld vom Staat sichern möchte, sollte die Fristen bis Jahresende beachten.
Die spezielle Riester-Förderung heißt auch Eigenheimrente, da hier Zulagen und Steuervorteile sowohl für klassische Baudarlehen als auch für Bausparverträge gewährt werden. Auch wer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht modernisieren will, kann das Riester-Vermögen dafür einsetzen. Die Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt, betont LBS Pressesprecherin Monika Grave. Es kommen also auch Besserverdiener in ihren Genuss. Das ist ein Vorteil gegenüber den beiden anderen Fördermodellen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage.
Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Bausparvertrag oder ein Hypothekendarlehen investiert, kann die volle Förderung erhalten: bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr und gegebenenfalls 300 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro. Junge Sparer und Sparerinnen bis zu einem Alter von 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro Extraförderung. Inklusive Zulagen müssen allerdings maximal 2.100 Euro in den Vertrag fließen.
Ein weiterer Vorteil:
Die eigenen Raten und die Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wenn Sie einen Wohn-Riester-Vertrag besitzen und die volle Förderung für 2014 wollen, sollten Sie noch dieses Jahr den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen. Einen Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.