Stuttgart : Steuervorteile bei Abfindungen nutzen
Stuttgart Kommt es anlässlich der Finanzkrise zu Kündigungen, gibt es oft eine Abfindung. Diese wird begünstigt nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Bei geschicktem Timing kommt es aber zu einer Tarifermäßigung, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.
Ähnlich wie beim Verkauf einer Firma kommt es durch die Abfindung nämlich zu einem geballten Zufluss von steuerpflichtigen Einnahmen in einem Jahr. Um eine übermäßige Belastung durch den einmaligen Progressionssprung zu verhindern, wird durch eine Sonderrechnung eine Tarifermäßigung gewährt. Damit soll der Steuersatz dann wieder reduziert werden. Die Entlastung fällt dabei umso höher aus, desto geringer das normale Einkommen des Arbeitnehmers oder von Ehepaaren ist.
Damit das Finanzamt die steuersparende Fünftelregelung überhaupt akzeptiert, sind jedoch zwei Besonderheiten zu beachten. So muss die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahrs fließen und darf nicht in zwei Teile vor und nach Silvester gesplittet werden. Zudem kommt sie nur dann infrage, wenn das Jahreseinkommen mit Abfindung höher ist als das Vorjahres-Einkommen. Deshalb kann es günstiger sein, die gesamte Abfindung erst im nächsten Jahr zu erhalten, wenn dann die übrigen Einkünfte geringer ausfallen.