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Berlin: Steuerbescheinigung der Bank sollte archiviert werden

Berlin : Steuerbescheinigung der Bank sollte archiviert werden

Viele Sparer bekommen von ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung. Darin sind alle Erträge aus Wertpapieren und Einlagen aufgelistet, die der Kunde im betreffenden Jahr erzielt hat, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.

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Sie enthält außerdem Angaben zum Freistellungsauftrag und zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. An das Finanzamt müssen Sparer das Dokument nicht unbedingt weiterleiten. Oft genügt es, die Unterlagen zu archivieren, erklärt der Bankenverband. Der Grund: Im Regelfall hat die Bank die Steuer bereits mit Gutschrift der Kapitalerträge abgezogen.

(dpa)